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Zu wenig Geld für kommunale Straßeninfrastruktur

KfW Kommunalpanel 2010 zur Situation Kommunaler Straßen

Anfang Dezember 2010 zeichnete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein ernüchterndes Bild der Finanz- und Investitionslage in den Kommunen. Sie präsentierte Ergebnisse einer Befragung, für die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im letzten Sommer zum zweiten Mal Städte und Gemeinden befragt hatte. Rund 550 Kommunen gaben Auskunft. Danach droht sich der Zustand der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur weiter drastisch zu verschlechtern.

Rund die Hälfte der befragten Kommunen bewertet die eigene Finanzlage als mangelhaft. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Auch bei überdurchschnittlicher Finanzkraft sind viele Kommunen nicht in der Lage, ihre Ausgaben zu finanzieren.

Das gilt insbesondere für den größten kommunalen Investitionsbereich, die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur. Auf ihn entfallen nach einer Difu-Studie von 2007 fast 30 Prozent des Bedarfs. Mindestens zwölf Milliarden Euro pro Jahr wären notwendig, um die kommunalen Verkehrswege ausreichend zu finanzieren und den Rückstau aufzuholen. Allein zehn Milliarden wären es für Straßen.

Aus den Angaben der teilnehmenden Kommunen hat das Difu für die KfW Hochrechnungen zum Investitionsverhalten und dem Investitionsrückstand aller Gemeinden vorgenommen. Straßen- und Verkehrsinfrastruktur wurden dabei zusammen gefasst ausgewiesen. Danach beliefen sich 2010 die Pro-Kopf-Investitionen der Gemeinden in diesem Bereich auf 96 Euro pro Einwohner. Insgesamt wurden rund 6,5 Mrd. Euro in Verkehrswege investiert. 2011 sollen es 6,3 Mrd. Euro sein.

Rund 70 Prozent der Gemeinden sahen einen nennenswerten oder gravierenden Investitionsrückstand im Verkehr. Kein anderer Infrastrukturbereich schnitt so schlecht ab. In großen Gemeinden stuften 92 Prozent der Befragten den Rückstand im Verkehr als nennenswert oder gravierend ein.

Der Investitionsrückstand bei Straßen- und Verkehrsinfrastruktur wurde auf der Basis der Befragung vom Difu auf 23,5 Mrd. Euro hochgerechnet. Knapp die Hälfte der Ge-meinden rechnet in den nächsten fünf Jahren mit einer Zunahme des Rückstands. Wenn sich nichts ändert, werden sich die Straßenschäden weiter verschärfen. Durch den Raubbau am Infrastrukturvermögen werden künftigen Generationen hohe Folgekosten aufgebürdet.

Mobilität im Alltag wird nicht nur beschwerlicher, sie wird auch gefährlicher. Das beginnt bei den Sturzgefahren älterer Menschen auf schlechten Fußwegen, es trifft die Radfahrer mit Schlaglöchern in der Dunkelheit und erhöht auch die Unfallrisiken für Pkw, Lkw und Bus auf den Straßen. Die Investitionsfähigkeit der Kommunen muss sich bessern, um sichere Mobilität für alle Generationen zu ermöglichen und den Verfall der Verkehrswege zu stoppen.

Die Gemeindefinanzkommission von Bundesregierung und Ländern, die im letzten Frühjahr ihre Arbeit aufgenommen hat, scheint dazu kaum einen Beitrag zu leisten. Sie ist in eine Sackgasse geraten. Dass die Einigung über die Hartz IV-Reform den finanziellen Handlungsspielraum der Kommunen erweitern wird, ist noch nicht zu erkennen. Eine Stärkung der Kommunalfinanzen muss somit auf der Tagesordnung bleiben.

Hierzu könnte der Bund auch bei der anstehenden Überprüfung des Entflechtungsgesetzes beitragen. Es war im Rahmen der Föderalismusreform II 2006 verabschiedet worden und hat den schrittweisen Rückzug des Bundes aus der finanziellen Förderung von Landes- und Kommunalaufgaben bis 2019 zum Ziel. Teile des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit Fördermitteln in Höhe von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr waren dazu im Entflechtungsgesetz aufgegangen. In diesem Jahr steht nun zur Prüfung an, in welcher Höhe der Bund ab 2014 Entflechtungsmittel für Hochschulbau, Städtebau, Wohnungsbau sowie den Öffentlichen Verkehr und den Neu- und Umbau kommunaler Straßen bereitstellt.

Die Verkehrsministerkonferenz hat unter Vorsitz des brandenburgischen Infrastrukturministers Jörg Vogelsänger in einer Sondersitzung am 10. Januar unterstrichen. Die Länder haben die Verwendung der Gelder bis 2013 mit Projektlisten belegt und exemplarisch auch für einige Länder den weiteren Bedarf bis 2019 ermittelt. Der ist höher als bisher. Der Bund darf somit nicht nachlassen, er muss mehr tun als bisher.

Da die bisher für ÖPNV und Straßenbau bestehende Zweckbindung der Entflechtungsmittel auf Seiten des Bundes entfällt, sind auch die Länder als Verwalter für die Kommunen gefordert, Weichen für eine verlässliche Finanzierung bis 2019 zu stellen. Sie müssen landesgesetzlich eine Zweckbindung verankern. Dies ist bisher erst in wenigen Bundesländern geschehen. Bund und Länder sind somit beide in der Pflicht, im Sinne der Nahbereichsmobilität zu handeln.