Aktuelles

Zahlen Daten Fakten zum Entflechtungsgesetz (GVFG)

Informationen zu den Beratungen von Bundestag und Bundesrat (März 2013)

Seit 1971 fördert der Bund große kommunale Verkehrsprojekte im Zuge der Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG). Ab 2014 ist die Höhe der Förderung offen. Bisher waren es jährlich 1,3 Milliarden Euro (ohne Bundesprogramm), rund 20 % der Infrastrukturinvestitionen in kommunale Straßen und ÖPNV. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten vereinbart, 2012 ein Ergebnis für den Zeitraum 2014 bis 2019 zu erzielen. Das ist gescheitert. Viele Verkehrsprojekte stehen aufgrund einer ungewissen Finanzierung vor dem Aus!

  • Kreise, Städte und Gemeinden sind finanziell meist nicht in der Lage, größere Verkehrsprojekte ohne Ko-Finanzierung durch Bund und Länder durchzuführen. Bei diesen Großvorhaben geht es um wichtige lokale Themen: Stadtentwicklung, Verkehrssicherheit, Stauentlastung, Lärmschutz und Luftqualität.
  • Im Rahmen der Föderalismusreformen wurde 2006 ein Ausstieg des Bundes aus der Gemeindeverkehrsfinanzierung beschlossen. Die Länder, die bisher die Mittel auf Vorhaben des Straßenbaus und des öffentlichen Verkehrs in den Kommunen verteilen, sollen ab 2019 allein zuständig sein. Der Finanzrahmen für 2014 bis 2019 wurde offen gelassen. Für diese Zeit hat die Ver-kehrsministerkonferenz bereits 2011 einen erhöhten Bedarf von 1,9 Milliarden Euro pro Jahr de-tailliert nachgewiesen.
  • Das GVFG wurde 2006 mit anderen Investitionsbereichen im Entflechtungsgesetz gebündelt. Den gruppenspezifischen investiven Zweckbindungen u.a. für Verkehr soll ab 2014 eine gemeinsame für alle Bereiche des Entflechtungsgesetzes folgen. Damit das Geld nicht nur in Infrastrukturbereiche in Länderzuständigkeit fließt, ist eine landesrechtliche Zweckbindung zur Weitergabe der Bundesmittel an den Verkehr unerlässlich. Dort, wo das noch aussteht (s. S. 2), sollten die Län-der schleunigst handeln.
  • Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Fortführung der bisherigen Finanzierung im Jahr 2014 eingebracht. Das ist besser als nichts, doch die Projekte brauchen mehrjährige Pla-nungssicherheit. Die investive Verwendung sollte gegenüber Bundestag und Öffentlichkeit do-kumentiert werden.

Im Sommer 2012 hat Pro Mobilität als einer von 26 Verbänden, darunter zahlreichen Spitzenorgani-sationen, in der gemeinsamen Erklärung „Kommunale Verkehrsinfrastruktur in Stadt und Land verlässlich fördern“ für eine Finanzierung bis 2019 auf höherem Niveau geworben

Pro Mobilität fordert Bund und Länder auf, vor der Bundestagswahl eine Lösung zu finden!

Mehr Informationen, Daten und Grafiken finden Sie in beigefügtem PDF-Dokument