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Weniger Bürokratie – Schnellere Modernisierung

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Im Rahmen der Öffentlichen Anhörung zum Genehmigungsbeschleunigungs-gesetz begrüßte Pro Mobilität ausdrücklich das mit dem Gesetzesentwurf verfolgte Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten zu beschleunigen. Dabei sei es entscheidend, die Straße als jetzigen und künftigen Hauptverkehrsträger gleichwertig zu anderen Verkehrsträgern zu behandeln. Die von Pro Mobilität lange geforderte Normierung planfeststellungsfreier Ersatzneubauten von Brücken mit Kapazitätserweiterung an Bundefernstraßen wird die Genehmigungspraxis deutlich beschleunigen und dazu beitragen eine wirkliche Modernisierungsoffensive für die vom Erhaltungsstau geplagte deutsche Straßenverkehrsinfrastruktur zu starten. Kritisch sieht Pro Mobilität dagegen die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger hinsichtlich des Wegfalls einer Liste von 148 Straßenbauprojekte zur Engpassbeseitigung und die nun gewählte Regelung, wonach die entsprechenden Projekte in einer Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) nur unter Zustimmung des Bundesumweltministeriums (BMUV) aufgenommen werden sollen. Somit könnten zukünftig Vorhaben durch ein Veto des BMUV unterlaufen werden.

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich am Mittwoch, 20. September 2023, mit Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Das Hauptaugenmerk des Gesetzesentwurfs liegt auf der Beschleunigung der Genehmigungspraxis für Verkehrsinfrastrukturprojekte und der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages nahm Pro Mobilität, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Funke, als Sachverständiger an der Öffentlichen Anhörung teil.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor.

Pro Mobilität hatte im Rahmen der Verbändebeteiligung bereits im April diesen Jahres eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) übermittelt. Diese wurde nach Vorlage des Regierungsentwurfs noch einmal aktualisiert. In der Stellungnahme unterstützt und befürwortet Pro Mobilität ausdrücklich das mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf verfolgte Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten zu beschleunigen. Dabei sei es entscheidend, die Straße als jetzigen und künftigen Hauptverkehrsträger gleichwertig zu anderen Verkehrsträgern zu behandeln und insbesondere für Ingenieurbauwerke an Bundefernstraßen eine deutliche Beschleunigung in der Genehmigungspraxis zu erreichen.

In der Anhörung stellte Herr Funke, gefragt nach Notwendigkeit, neben Schienenprojekten auch Genehmigungsverfahren bei Straßeninfrastrukturprojekten zu beschleunigen, die Bedeutung des Verkehrsträgers Straße für den Wirtschaftsstandort Deutschland, die Versorgungssicherheit und individuelle Mobilitätsbedürfnisse heraus, verwies auf die zunehmende Verschlechterung der deutschen Straßenverkehrsinfrastruktur bei Fahrbahnen und insbesondere bei Ingenieurbauwerken und kritisierte die bisherige Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei den vom Erhaltungsstau stark betroffenen Brückenbauwerken an Bundesfernstraßen.

Das im Gesetzesentwurf verankerte und von Pro Mobilität langjährig geforderte Instrument der planfeststellungsbefreiten Ersatzneubauten sei geeignet, dass vom BMDV und der Autobahn GmbH des Bundes gesteckte Ziel, bis 2030 die 4.000 stark beanspruchten Autobahnbrücken zu modernisieren, zu erreichen. Von diesen könnten bereits 600 bis 650 Brückenbauwerke von der Gesetzesänderung profitieren, die den Prozess von Planungsbeginn bis Freigabe des Streckenabschnitts um etwa die Hälfte reduzieren könne (Einzelfallabhängig). Bis 2040 könnten sogar etwa 1.500 Brücken (mittlere bis große Brückenbauwerke ab 19 m Brückenbreite aufwärts und einem Traglastindex von 3 oder schlechter) von den schnelleren Genehmigungsverfahren profitieren.

In der Öffentlichen Anhörung kritisierte Funke den Wegfall einer Liste von 148 Straßenbauprojekten zur Engpassbeseitigung und die nun gewählte Regelung, wonach die entsprechenden Projekte in einer Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) nur unter Zustimmung des Bundesumweltministeriums (BMUV) aufgenommen werden sollen. Somit könnten zukünftig Vorhaben durch ein Veto des BMUV unterlaufen werden. Dies stelle eine klare Ungleichbehandlung von Verkehrsträgern dar und die wenig transparente Entscheidungsfindung lasse eine Verlässlichkeit von Koalitionsabsprachen vermissen.

Hinsichtlich weiterem Prüf- bzw. Änderungsbedarf am Gesetzesentwurf wies Herr Funke zunächst auf die Notwendigkeit eindeutiger und verbindlicher Fristen für alle am Verfahren beteiligte Behörden hin. Als wichtig erachte Pro Mobilität auch die Einführung einer allgemeinen, nicht nur den Schienenbereich betreffenden, Stichtagsregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz. Diese könne auf den Zeitpunkt der Erklärung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen gelegt werden. Zu den weiteren möglichen Maßnahmen zählen für Pro Mobilität die bedarfsgerechte Aufstockung der Planungskapazitäten der öffentlichen Hand, die Revision der Natura 2000 Richtlinien und die Pilotierung von Maßnahmengesetzen für weitere Projekte der Straßeninfrastruktur mit überregionaler Bedeutung. Grundlage für sämtliche Bemühungen zur Modernisierung der deutschen Verkehrsinfrastruktur sei aber immer eine nachhaltig gesicherte Finanzierungsperspektive für sämtliche Verkehrsträger, beispielsweise durch eine mindestens zehnjährige Finanzierungsvereinbarung unter Berücksichtigung von Baupreis- und Materialkostensteigerungen, Inflation und Zinspolitik.