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Weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen

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Durch die Verabschiedung des zweiten Planungsbeschleunigungsgesetzes und des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) durch den Deutschen Bundestag am heutigen Freitag, den 30. Januar 2020, wurde eine weitere Hürde im Bemühen um die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten genommen. Pro Mobilität begrüßt die Verabschiedung ausdrücklich und lobt insbesondere die geplante Verschlankung der Verfahren für Ersatzneubauten.

Der Bundestag trägt mit der Verabschiedung der Gesetzesentwürfe dazu bei, das hohe Investitionsniveau im Verkehrsbereich, das durch jahrelange Bemühungen verstetigt werden konnte, zur schnellen und effektiven Umsetzung in baureife Projekte zu nutzen. Es gilt, den Investitionsstau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland aufzulösen und offensiv die Modernisierung der Verkehrswege anzupacken.

In einer Stellungnahme hatte Pro Mobilität die verabschiedeten Gesetzesentwürfe bereits als geeignete Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren eingestuft und die Positionen des Verbandes zudem in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgetragen. Nachbesserungsbedarf besteht aus Sicht von Pro Mobilität hinsichtlich der materiellen Präklusion, deren Wiedereinführung auf europäischer Ebene anzustreben ist.

In der derzeitigen Legislaturperiode wurden nun bereits drei Gesetzesentwürfe zur Planungsbeschleunigung verabschiedet, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) federführend vorbereitet wurden. Damit beweist das Ministerium, dass die Problemlagen erkannt wurden und sich mit dem notwendigen, hohen Tempo der Beschleunigung von Infrastrukturprojekten gewidmet wird.