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Verordnung Elektrokleinstfahrzeugen und Verlängerung E-Auto Kaufprämie

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Die Förderungder Elektromobilität als eine leise und lokal emissionsfreie Mobilitätsform wird durch das BMVI weiter forciert. Mit der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ und der Verlängerung der Kaufprämie für Elektroautos bis Ende 2020 wurden wichtige Weichen für eine nachhaltige Mobilität der Zukunft gestellt. Pro Mobilität begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich.

Der Bundesrat hat mit seiner Zustimmung zur „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ am 17.05.2019 dazu beigetragen die Mobilität der Zukunft, insbesondere in den besonders belasteten urbanen Zentren, zu gestalten. Die Verordnung schafft Rechtssicherheit gewährleistet Verkehrssicherheit und steigert die individuelle Freiheit durch neue Formen der urbanen Mobilität. Jedoch bedarf es noch eine bundesweite Regelung über die Mitnahme der batteriebetriebenen Kleinstfahrzeuge im ÖPNV, um eine tatsächliche Verzahnung verschiedener Mobilitätsangebote zu erreichen und einen rechtlichen Flickenteppich zu vermeiden.

Mit der Verlängerung der staatlichen Prämie beim Kauf eines Elektroautos bis Ende 2020 schafft Planungssicherheit für Hersteller und Kunden. Die Zuschüsse betragen bei reinen batteriebetriebenen Fahrzeugen 4000 Euro und bei Hybridautos 3000 Euro. Diese Art der Förderung wird jedoch nur dann zum Erfolg führen, wenn die dazugehörige Infrastruktur mitgedacht und schnellstmöglich ausgebaut wird. Eine Reform des Wohneigentumsgesetzes (WEG) ist zwingend erforderlich, um Mietern und Besitzern von Eigentumswohnungen den Einbau von Ladestationen zu erleichtern.