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Verkehrsinfrastruktur in Stadt und Gemeinde verlässlich fördern

Gemeindeverkehrsfinanzierung über das Entflechtungsgesetz bis 2019 fortsetzen

Verbände-Erklärung für bessere Straßen und sichere Verkehrsinfrastruktur in Städten und Gemeinden:

Bund und Länder haben mit der Föderalismusreform 2006 den Ausstieg aus der Gemeindeverkehrsfinanzierung zum Ende des Jahres 2019 beschlossen. Dazu haben sie u.a. das GVFG (Ausnahme: Bundesprogramm) in das Entflechtungsgesetz überführt. Nur bis 2013 wurde eine unveränderte Fortsetzung der Finanzzuweisungen für die Gemeindeverkehrsfinanzierung zugesichert.

Bisher werden den Ländern jährlich 1,335 Milliarden Euro zur Förderung solcher Vorhaben bereitgestellt. Zusätzlich besteht ein Bundesprogramm mit 333 Millionen Euro pro Jahr für Großvorhaben des ÖPNV.

Die unterzeichnenden Verbände sehen mit Sorge, dass Bund und Länder nun diese Förderung in Frage stellen, ohne Perspektiven für eine verlässliche Finanzierung kommunaler Verkehrsprojekte aufzuzeigen.

Aus Sicht der Unterzeichner unverzichtbar, dass:

1. der Bund die Verkehrsinfrastruktur der Kommunen im Zeitraum 2014 bis 2019 mit 1,9 Milliarden Euro pro Jahr fördert,

2. die Länder im Landesrecht die für den Verkehr fließenden Entflechtungsmittel für den Zeitraum 2014 bis 2019 vollständig für den ÖPNV und Straßen in der Baulast von Kommunen, Kreisen und kommunalen Zusammenschlüssen zweckbinden,

3. Bund und Länder zügig zu einer Übereinkunft in diesen beiden Punkten kommen, denn Projekte brauchen angesichts des Planungsvorlaufs schnellstens mehrjährige Finanzierungssicherheit,

4. Bund und Länder für Transparenz über die Verwendung der Mittel sorgen und dazu dem Deutschen Bundestag und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht vorlegen.

Bund und Länder müssen Gemeindeverkehrsfinanzierung über das Entflechtungsgesetz bis 2019 auf höherem Niveau fortsetzen.

Den kompletten Text der Verbänderklärung entnehmen sie bitte beigefügtem PDF-Dokument.

Aktualisierung: Die Entflechtungsmittel werden vom Bund von 2014 bis 2019 auf bisherigem Niveau zur Verfügung gestellt. Darauf haben sich Bundesfinanzminister Schäuble und die Ministerpräsidenten der Länder gestern im Zuge der Verhandlungen um die Hochwasserhilfen geeinigt. Zur Pressemeldung vom 20.06.2013