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Verkehrsetat 2024 gebilligt

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Nach den schwierigen Verhandlungen der vergangenen Wochen und Monate hat der Deutsche Bundestag den Verkehrsetat 2024 beschlossen. Pro Mobilität bewertet es positiv, dass trotz der Notwendigkeit massiver Einsparungen im Zuge des Karlsruher Urteils, der Rotstift nicht bei den Investitionsmitteln für Ausbau, Erhaltung und Modernisierung der Bundesfernstraßen angesetzt wurde.

Vor dem Hintergrund der enormen Kosten für Transformationsprozesse im Verkehrsbereich in den kommenden Jahren in Verbindung mit den massiven Kostensteigerungen der vergangenen Jahre für Baustoffe und -leistungen bei einem sich gleichzeitig immer mehr vergrößernden Sanierungsstau, erscheint die Finanzausstattung dennoch ungenügend. Während systemrelevante Akteure, wie die Transport-, Speditions- und Logistikbranche durch Mauterhöhung und CO2-Preis, entgegen der Aussagen aus dem Koalitionsvertrag, nun doppelt belastet werden, kommen die zusätzlichen Einnahmen noch nicht einmal auf der Straße an. Allein der jährliche Finanzierungsbedarf für dringend notwendige Brückenmodernisierungen wird auf etwa 2,5 Milliarden beziffert. Investitionsmittel, die im jetzigen Haushalt und der Finanzplanung nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele ist es zwingend erforderlich, Verkehre dort zu dekarbonisieren, wo sie heute und gemäß sämtlicher Verkehrsprognosen auch in der Zukunft, stattfinden. Dies trifft allein im Güterverkehr zu 72 Prozent auf den Verkehrsträger Straße zu. Umso unverständlicher erscheinen die Kürzungen der Ausgabentitel im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für die Förderung der Tank- und Ladeinfrastruktur oder die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe. Eine Zweckbindung der Mehreinnahmen aus der erhöhten Lkw-Maut und CO2-Abgabe mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Straßenverkehrs könnte bestehende Finanzierungsprogramme absichern und weitere Möglichkeiten für dringend notwendige Zukunftsinvestitionen ermöglichen.