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Stellungnahme zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz – Jetzt kommt es auf die Ländern an

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Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat Pro Mobilität zum Referentenentwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes (GBeschG) eine Stellungnahme abgegeben. Pro Mobilität bewertet den vorgelegten Gesetzesentwurf positiv, da zahlreiche Forderungen des Verbandes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte aufgenommen wurden. Positiv hervorzuheben ist zunächst die Normierung der planfeststellungsfrei zu bauenden Ersatzbrücken. Durch die Möglichkeit Ersatzneubauten auch bei einer Kapazitätserweiterung (eine Fahrspur pro Richtung) faktisch wie eine Sanierung, also ohne Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung, zu behandeln, wird eine deutliche Beschleunigung bei der dringend notwendigen Modernisierung des Bundesfernstraßennetzes, insbesondere bei Ingenieurbauwerken, erreicht. Außerdem können bestimmte Fernstraßenprojekte im Vordinglichen Bedarf nun durch die Festschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ zur Engpassbeseitigung priorisiert und damit beschleunigt werden. Damit wird die Straße als jetziger und zukünftiger Hauptverkehrsträger gleichwertig zu anderen Verkehrsträgern behandelt. Entscheidend wird nun, dass die Länder von den durch den Gesetzesentwurf geschaffenen Regelungen Gebrauch machen und durch Ihre Zustimmung, wichtige Straßeninfrastrukturprojekte in Ihrem Zuständigkeitsbereich in das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz aufzunehmen und damit zu beschleunigen.

Stellungnahme Pro Mobilität zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz