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Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Etablierung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr

Schriftliche Anhörung zu den Regierungsentwürfen von Ende November 2016
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Pro Mobilität begrüßte grundsätzlich, dass die Verwaltung von Bundesautobahnen und Teilen des Bundesstraßennetzes von den Ländern auf den Bund übertragen werden soll, weil damit eine effizientere Bereitstellung und eine bundesweit einheitliche Weiterentwicklung des Fernstraßennetzes mittelfristig erleichtert werden dürften.

Positiv wurde hervorgehoben, dass eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr des Bundes mit der Planung, dem Bau, der Erhaltung, dem Betrieb und der Finanzierung beauftragt werden und diese in unveräußerlichem Recht des Bundes verbleiben soll. Klärungsbedarf bestand noch u.a. in den Fragen der Kreditaufnahme, der Staatsgarantie für Verbindlichkeiten der Gesellschaft oder der Reform der verbleibenden Auftragsverwaltung für Bundesstraßen durch die Bundesländer. 

Aufgrund der Komplexität der Gesetzentwürfe war es nicht möglich, in der von der Regierung eingeräumten kurzen Frist von zwei Arbeitstagen alle Fragen umfassend zu prüfen. Daher konnte die Stellungnahme nur eine erste vorläufige Bewertung sein.

Die  Stellungnahme von Pro Mobilität zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung mit Stand Ende November 2016 ist nachfolgend als Anhang beigefügt. Der Beschluss des Bundeskabinetts zu beiden Gesetzentwürfen vom 14. Dezember 2016 wurde nach weiteren Verhandlungen von Bund und Ländern in einigen Punkten angepasst. So konzentriert sich der Zuständigkeitsbereich der Gesellschaft auf Autobahnen, sofern Bundesländer nicht bis Ende 2018 auch die Verwaltung der Bundesstraßen an den Bund zurückgeben.