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Referentenentwurf zur Finanzierung der Autobahn GmbH: Schritt in die richtige Richtung, aber noch kein tragfähiges Gesamtmodell

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Mit einem Referentenentwurf zur Änderung der Finanzierung der Autobahn GmbH greift die Bundesregierung zentrale Fragen der künftigen Straßenfinanzierung auf. Vorgesehen sind eine teilweise Rückkehr zum Finanzierungskreislauf Straße durch die direkte Zuweisung eines Teils der Lkw-Mauteinnahmen an die Autobahn GmbH sowie eine begrenzte Kreditfähigkeit der Gesellschaft.

Aus Sicht von Pro Mobilität ist das grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Positiv ist, dass die Finanzierungsprobleme der Autobahn GmbH überhaupt angegangen werden und wieder stärker an das Prinzip „Straße finanziert Straße“ angeknüpft werden soll. Gerade für die Straßenverkehrsinfrastruktur ist eine verlässlichere, stärker nutzerbezogene und überjährige Finanzierung dringend erforderlich.

Zugleich bleibt der Entwurf hinter dem zurück, was für eine dauerhaft tragfähige Finanzierung notwendig wäre. Der Finanzierungskreislauf Straße wird nur teilweise wiederhergestellt. Vorgesehen ist lediglich, dass der Autobahn GmbH künftig der Infrastrukturkostenanteil der Lkw-Maut zufließt, soweit er auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung entfällt. Ein echter Mittelaufwuchs entsteht dadurch nicht. Vielmehr verändert der Entwurf vor allem die Finanzierungsstruktur.

Auch die vorgesehene Kreditfähigkeit kann aus Sicht von Pro Mobilität eine auskömmliche Grundfinanzierung nicht ersetzen. Kredite können helfen, Investitionsspitzen abzufedern und mehr Flexibilität zu schaffen. Sie lösen aber nicht das strukturelle Problem einer insgesamt zu knappen Mittelausstattung. Hinzu kommt, dass mögliche Kredite aus denselben Mitteln zurückgeführt werden müssten, die zugleich für Erhalt, Modernisierung und laufende Investitionen benötigt werden.

Für Pro Mobilität bleibt deshalb entscheidend, dass der eingeschlagene Weg im weiteren Verfahren konsequent weiterentwickelt wird. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut müssen wieder verlässlich und straßenbezogen eingesetzt werden, damit Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Straßenverkehrsinfrastruktur dauerhaft abgesichert werden können.