Aktuelles

Pro Mobilität fordert Nachbesserungen beim NatInfG

Veröffentlicht am

Pro Mobilität hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (NatInfG) Stellung genommen. Der Entwurf enthält sinnvolle Ansätze, etwa zur flexibleren Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, zur Nutzung bevorrateter Maßnahmen und zur Vereinheitlichung naturschutzrechtlicher Prüfungen.

Kritisch bewertet Pro Mobilität insbesondere das neue überragende öffentliche Interesse für bestimmte Naturbelange, die weit gefasste Flächenkulisse der „Natürlichen Infrastruktur“ sowie die vorgesehenen Aufschläge auf den biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf und auf Ersatzzahlungen. Bei Maßnahmen im bestehenden Straßennetz, standortgebundener betrieblicher Infrastruktur und der Gewinnung heimischer mineralischer Rohstoffe bestehen häufig keine realistischen räumlichen Alternativen. Zusätzliche Aufschläge entfalten hier keine Lenkungswirkung, sondern erhöhen Kosten und Genehmigungsrisiken.

Pro Mobilität fordert deshalb eine rechtssichere Kollisionsregelung, klare Ausnahmen für räumlich gebundene Vorhaben sowie eine eindeutige, öffentlich zugängliche und georeferenzierte Abgrenzung der betroffenen Flächen. Das NatInfG muss die Beschleunigungswirkung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes ergänzen und darf notwendige Modernisierungsmaßnahmen an Straßen und Brücken nicht erneut erschweren.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:
Stellungnahme zum Referentenentwurf des NatInfG