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Pressemitteilung 06/2023: Bundestag schafft Rechtsrahmen für schnelleres Bauen

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„Das vom Bundestag beschlossene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz nimmt zahlreiche Vorschläge von Pro Mobilität auf und ist geeignet eine spürbare Beschleunigung in der Planungs- und Genehmigungspraxis von Verkehrsinfrastrukturprojekten zu bewirken“, so Eduard Oswald, Präsident von Pro Mobilität. Und weiter: „Vor dem Hintergrund einer vom  Erhaltungsstau geplagten deutschen Straßenverkehrsinfrastruktur ist eine zügige Modernisierungsoffensive nicht nur geboten, sondern zwingend erforderlich“.

Das im Gesetz verankerte und von Pro Mobilität langjährig geforderte Instrument der planfeststellungsbefreiten Ersatzneubauten von Brücken mit Kapazitätserweiterung an Bundefernstraßen kann dazu beitragen, dass vom Verkehrsministerium gesteckte Ziel, bis 2030 die 4.000 stark beanspruchten Autobahnbrücken zu modernisieren, zu erreichen. Positiv bewertet Pro Mobilität zudem das klare Bekenntnis zur Infrastruktur durch die Wiederaufnahme der zeitweilig aus dem Gesetzesentwurf entfernten Anlage mit 138 Autobahn-Ausbauvorhaben, für die ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben wird. Es handelt sich dabei um Projekte, die bestehende Engpässe und Stauschwerpunkte des Autobahnnetzes beseitigen und damit einen hohen verkehrlichen Nutzen besitzen.

Zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren verweist Pro Mobilität zunächst auf die Notwendigkeit eindeutiger und verbindlicher Fristen für alle am Verfahren beteiligte Behörden. Als wichtig erachtet Pro Mobilität die Einführung einer allgemeinen, nicht nur den Schienenbereich betreffenden, Stichtagsregelung im Verwaltungsverfahrens-gesetz. Weitere Beschleunigungspotentiale bestehen durch die bedarfsgerechte Aufstockung der Planungskapazitäten der öffentlichen Hand.

Pro Mobilität – Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. setzt sich für Mobilität und leistungsfähige, sichere Verkehrsnetze ein. Die Qualität, Finanzierung und Organisation der Straßen sind dabei Schwerpunkte. Der Kreis der Mitglieder zählt 43 Unternehmen und Verbände. Vertreten sind Automobilclubs, die Automobil- und Bauwirtschaft, die Güterkraftverkehrs- und Logistikbranche, Infrastrukturbetreiber sowie verkehrsinfrastrukturelle Dienstleister.

Weitere Informationen:
Leon Gärtner
Referent für Verkehrs- und Infrastrukturpolitik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit