Pro Mobilität lehnt das Modell zur Teilprivatisierung der DB AG entschieden ab, das die Bundesregierung morgen beschließen will. „Der Bahngesetzentwurf ist verkehrspolitisch ein krasser Rückschritt“, erklärte Dr. Peter Fischer, Präsident des Verkehrsverbandes Pro Mobilität, heute in Berlin. Seit der Bahnreform von 1994 gab es in der Politik und der Öffentlichkeit einen breit akzeptierten Konsens, dass weitere Reformschritte den Wettbewerb auf der Schiene stärken und den Bundeshaushalt entlasten sollen. „Der Gesetzentwurf ist ein Lex Deutsche Bahn AG. Durch Wettbewerb mehr Güterverkehr auf die Schiene zu holen, hat für die Bundesregierung keine Priorität mehr“.
Als dominierendes Bahnunternehmen soll die DB AG für mindestens 15 Jahre über Investitionen im Schienennetz und die Vergabe von Trassen entscheiden können. Die Bedingungen für die bisher dynamisch wachsenden privaten Güterbahnen werden schlechter. Schon in der Vergangenheit war der Bund nicht in der Lage, das Netzmonopol wirksam zu kontrollieren. Mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung sollen zwar neue Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden, doch die werden nicht ernsthaft getestet, sondern gleich für eineinhalb Jahrzehnte festgeschrieben. So werde die Schiene ihre Potenziale nicht nutzen können, die das Verkehrssystem angesichts hoher Wachstumserwartungen für Lkw und Bahn dringend benötigt, stellte der Präsident von Pro Mobilität fest.
Auch eine Entlastung des Bundeshaushaltes sei von dem Gesetzentwurf nicht zu erwarten. Der Bund mache langfristige Zusagen zum Erhalt des Schienennetzes, ohne eine Entlastung bei den Investitionen durch privates Kapital ernsthaft erwarten zu können. Etatrisiken für die Fernstraßen und Wasserstraßen würden verschärft, statt für alle Verkehrswege des Bundes die Erhaltung langfristig finanziell zu sichern. Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Verfassungs- und Bilanzrecht bestünden fort. „Die Bundesregierung sollte den Gesetzentwurf zurückziehen und grundlegend überarbeiten“, forderte Dr. Peter Fischer.
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