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PM 10-2016 Reform sichert einheitliche Qualität im Autobahnnetz

Bundesfernstraßengesellschaft kommt, Gemeindeverkehrsfinanzierung geht

Bund und Länder haben gestern die Verwaltungszuständigkeit für Bundesfernstraßen neu geordnet. Bisher war der Bund für die Finanzierung und die Länder für Planung, Bau und Betrieb zuständig. Künftig sollen die Aufgaben in alleiniger Verantwortung beim Bund liegen und von einer privatrechtlichen Gesellschaft des Bundes wahrgenommen werden. „Durch die Bündelung der Zuständigkeiten in einer Hand lassen sich Projekte schneller und effizienter umsetzen. Davon wird der Autofahrer profitieren“, begrüßte Eduard Oswald, Präsident des Infrastrukturverbandes Pro Mobilität, den Beschluss. Wichtig sei außerdem, dass Autobahnen und Bundesstraßen im Eigentum des Bundes verbleiben. So lasse sich das Netz nach gesamtwirtschaftlichen Überlegungen modernisieren und weiterentwickeln.

„Die Reform wird es ermöglichen, in allen Teilen Deutschlands dauerhaft einheitliche Qualitätsstandards im Fernstraßennetz zu gewährleisten“, so Oswald. Einer Fernstraßengesellschaft im Eigentum des Bundes werde es leichter fallen, Planungsprozesse effizienter zu gestalten und die heutigen Personalengpässe in den Verwaltungen zu überwinden. Angesichts großer Unterschiede in der Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Länderverwaltungen hatte sich Pro Mobilität seit langem für die Neuorganisation eingesetzt.

Die Planung und das Management von Straßen seien angesichts des großen Modernisierungsbedarfs der Netze ein zukunftsträchtiges Arbeitsfeld. „Durch die privatrechtliche Struktur wird sich die Bundesgesellschaft leichter als öffentliche Verwaltungen tun, im Wettbewerb um Ingenieure und andere Fachkräfte am Arbeitsmarkt zu bestehen“, stellte Oswald fest. Zugleich könnten für Spezialgebiete wie Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltschutz oder die Digitalisierung des Verkehrs bundesweit einsetzbare Kompetenzteams aufgebaut werden.

Sorge bereitet dem Verband der Beschluss von Bund und Ländern, Bundeszuweisungen für kommunale Straßen und kleinere Projekte des öffentlichen Verkehrs nach 2019 nicht mehr fortzuführen. Die 1,3 Milliarden Euro pro Jahr hatten in der Vergangenheit wesentlichen Anteil an der Finanzierung von Um- und Ausbauprojekten in Städten und Gemeinden. Der Bund beschränkt sich in Zukunft auf das Bundesprogramm Gemeindeverkehrsfinanzierung zur Förderung von Großprojekten des öffentlichen Verkehrs. „Jetzt müssen die Länder zeigen, dass sie die Gemeinden bei der Verkehrswegefinanzierung nicht alleine lassen“, erklärte Oswald. Angesichts des großen Modernisierungsstaus dürfe es nicht zu einer Finanzlücke kommen. „In kommunalen Straßennetze muss in Zukunft mehr investiert werden“, forderte Oswald. „Die verbesserte Finanzausstattung von Länder und Kommunen ab 2020 eröffnet hierfür zusätzliche Spielräume.“