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PM 10-2015 Zukunft der Bundesförderung für kommunalen Straßenbau weiter unklar

Bund führt nur Teil des Gemeindeverkehrsfinanzierungsprogramms über 2019 hinaus fort

Bund und Länder haben sich bei ihrem Flüchtlingsgipfel gestern auch auf die Fortführung des Bundesprogramms der Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG) und der Regionalisierungsmittel geeinigt. „Die Klärung von Teilen der Nahverkehrsfinanzierung ist ein erster Schritt zur Sicherung des Regional- und Stadtverkehrs. Doch was weiter dringend fehlt, ist eine Anschlussregelung über die Zuweisungen des Bundes an die Länder zur Förderung von kommunalen Straßen im Rahmen des Entflechtungsgesetzes“, bemerkte Dr. Peter Fischer, Präsident des Infrastrukturverbandes Pro Mobilität..

Bisher unterstützt der Bund die Gemeindeverkehrsfinanzierung mit jährlich rund 1,6 Milliarden Euro. Rund 1,3 Milliarden Euro davon stellt der Bund den Ländern zur Förderung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen zur Verfügung. „Wenn nicht klar ist, wie es mit diesen Fördermitteln weiter geht, fehlt für viele kommunale Straßenprojekte die erforderliche Planungssicherheit“, so Fischer.

Schätzungsweise jeweils rund die Hälfte der Mittel fließe in Vorhaben des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs, wobei dies in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt werde. „Hier steht weiterhin ein Ende der Förderung nach 2019 im Raum“, so Fischer. Aufgrund der unsicheren Förderungsperspektiven seien viele größere Projekte zurückgestellt oder die Förderung von den Ländern nur bis 2019 bewilligt worden.

„Die Zeit drängt, denn viele Vorhaben liegen jetzt auf Eis, mit denen sich Innenstädte attraktiver und viele Straßen verkehrssicherer gestalten lassen würden“, mahnt Fischer. Die Nachfolge der Gemeindeverkehrsfinanzierung zu klären, müsse daher bei der anstehenden Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen von Bund und Ländern mit hoher Priorität in Angriff genommen werden.