Für einen schnelleren Ersatzneubau der Rheinbrücke am Autobahnkreuz Leverkusen und drei weiteren Autobahnbrücken hat der Bund ein beschleunigtes Planungsverfahren beschlossen. Um den Klageweg bei diesen Bauvorhaben zu verkürzen, wird das Bundesverwaltungsgericht bereits in erster Instanz zuständig. „Angesichts von bundesweit mehreren hundert maroden Autobahnbrücken brauchen wir einen Weg, um die dringend erforderlichen Ersatzneubauten möglichst schnell zu realisieren“, begrüßt Dr. Peter Fischer, Präsident des Infrastrukturverbandes Pro Mobilität das beschleunigte Planungsverfahren.
Eine Prüfung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Auftrag von CDU-Verkehrspolitiker Oliver Wittke kommt zu dem Schluss, dass es verfassungsrechtlich möglich sei, die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts als alleinige Klaginstanz für alle Ersatzneubauten im Infrastrukturbereich festzusetzen. Derzeit müsse der Gesetzgeber dies für jedes betroffene Bauwerk im Einzelfall bechließen. „Die Expertise zeigt, dass es Handlungsspielraum gibt, um die marode Verkehrsinfrastruktur in Deutschland effizienter und schneller zu modernisieren“, so Fischer.
Das Bundesverwaltungsgericht könne jedoch sicherlich nicht für jede Brücke oder Schleuse in Deutschland als erste und einzige Klageinstanz auch die sachliche Prüfung übernehmen. „Wir brauchen daher“, betont Fischer, „ein standardisiertes Gesetzgebungsverfahren für einen beschleunigten Ersatzneubau der absehbar dringlichsten Projekte.“ Es genüge nicht, nur bei einem akuten Verkehrsinfarkt, wie im Fall der Leverkusener Brücke, ein schnelleres Planungsverfahren zu ermöglichen.