Die Entflechtungsmittel werden vom Bund von 2014 bis 2019 auf bisherigem Niveau zur Verfügung gestellt. Darauf haben sich Bundesfinanzminister Schäuble und die Ministerpräsidenten der Länder gestern im Zuge der Verhandlungen um die Hochwasserhilfen geeinigt. Der kommunale Verkehr ist der größte Investitionsbereich des Entflechtungsgesetzes. Die Bundesländer erhalten bis zu dessen Auslaufen in 2019 jährlich 1,33 Milliarden Euro. Rund je die Hälfte werden für große Straßenbauvorhaben und ÖPNV-Projekte eingesetzt. Einschließlich der Eigenanteile der Kommunen geht es um ein Investitionsvolumen von zwei Milliarden Euro jährlich.
„Es ist erfreulich, dass die seit zwei Jahren laufenden Verhandlungen nun doch noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen werden konnten. Städte und Gemeinden haben jetzt die Möglichkeit, für die kommunale Entwicklung wichtige Verkehrsprojekte anzuschieben.“ Diese Entscheidung bringe für die kommenden sechs Jahre die notwendige Planungssicherheit, ohne die sich kommunale Großvorhaben nicht realisieren lassen, betonte Dr. Peter Fischer, Präsident von Pro Mobilität.
Die von den Ländern mit Unterstützung aus der Wirtschaft geforderte Aufstockung der Mittel zum Ausgleich von steigenden Projektkosten habe sich nicht verwirklichen lassen. Umso wichtiger sei es jetzt, dass die Länder die für den Verkehr vorgesehenen Entflechtungsmittel tatsächlich an die Kommunen für diese Zwecke weiterleiten.