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PM 02-2011 Lkw-Maut auch nach 2011 für Fernstraßen verwenden

Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsrahmens der Lkw-Maut
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Die Regierungskoalition hat im Haushaltsgesetz 2011 festgelegt, die Einnahmen aus der Lkw-Maut vollständig für Fernstraßen zu verwenden. Nun soll diese Zweckbindung im Rechtsrahmen der Lkw-Maut verankert werden und somit auch für zukünftige Haushaltsjahre gelten. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vor, den die Bundesregierung dem Bundesrat zugeleitet hat.

„Mit dem Gesetzentwurf wird ein zentrales Anliegen von Pro Mobilität erfüllt“, begrüßt Dr. Peter Fischer das Vorhaben. Der Präsident des Verkehrinfrastrukturverbands unterstreicht, dass dies ein weiterer Schritt hin zum System ‚Straße finanziert Straße’ sei. Ein geschlossener Finanzierungskreislauf Fernstraßen verbessere die Planungssicherheit bei Investitionen. Die Straße werde damit der Schiene gleichgestellt, die ihre Trasseneinnahmen bereits heute ausschließlich für das Schienennetz verwenden könne.

Desweiteren regelt der Gesetzentwurf die Einführung der Lkw-Maut auf vierstreifigen Bundesstraßen. „Vor einer Ausweitung der Maut“, so Fischer, “sollte die Bundesregierung jedoch ein vollständiges Konzept für einen Finanzierungskreislauf Straße und die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) vorlegen.“ Diese im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Schritte seien längst überfällig.

Weitere Informationen: Stefan Gerwens, Geschäftsführer

Pro Mobilität – Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V.
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