Aktuelles

PM 01-2017 7. Änderung des Bundesfernstraßengesetzes im Bundeskabinett

Beschleunigte Planungsverfahren für 46 Projekte geplant

„Planungsverfahren für Straßeninfrastrukturprojekte dauern in Deutschland zu lange“, betont Eduard Oswald, Präsident von Pro Mobilität. „Mit dem aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts könnten Klagen zu einigen wichtigen Straßen- und Brückenprojekten künftig schneller entschieden werden. Das ist im Interesse aller Straßennutzer.“

Die 7. Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (7. FStrÄndG) bestimmt das Bundesverwaltungsgericht zur ersten und einzigen Gerichtsinstanz für 46 Vorhaben an Bundesfernstraßen. Zuvor umfasste die Liste 57 Projekte, darunter seit 2015 vier Ersatzbauwerke an Autobahnen. 15 Baustellen sind neu im verkürzten Verfahren. Üblicherweise können Planfeststellungs- oder Plangenehmigungs-beschlüsse in zwei Instanzen rechtlich angefochten werden. Für den verkürzten Instanzenweg gelten strenge Auflagen.

„Besonders dringliche Projekte wie der Ersatzneubau der stark beschädigten Leverkusener Autobahnbrücke sind bislang auf diesen Sonderweg angewiesen“, betonte Oswald. Es sei nicht absehbar, wie lange diese und andere Brücken noch befahrbar seien – ein Rennen gegen die Zeit. Angesichts des bundesweit großen Infrastruktur-Ersatzbedarfs brauche es künftig generell effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Pro Mobilität unterstütze daher das von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingesetzte „Innovationsforum Planungs-beschleunigung“. Dort werden derzeit Vorschläge für eine schnellere Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten erarbeitetet. Auf dieser Basis könnte das Bundesfernstraßengesetz in der nächsten Legislaturperiode erneut novelliert werden. „Unser Ziel“, so Oswald, „ist eine verlässlich schnellere Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten“. Dies gelte insbesondere für den Ersatz von Brücken an Bundesfernstraßen.