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PM 01-2013 Frühzeitige Bürgerbeteiligung projektbezogen ermöglichen

Gesetzgebung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturplanung

Frühzeitige Bürgerbeteiligung soll künftig Konflikte bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten verhindern. „Mehr Mitbestimmung der Bürger darf jedoch die Dauer der Planung möglichst nicht verlängern. Der von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt die Einbindung der Bürger. Er verzichtet auf eine starke Formalisierung, die Planungszeiten unnötig ausweiten würde“, so Dr. Peter Fischer, Präsident des Infrastrukturverbandes Pro Mobilität.

Er wandte sich gegen Forderungen der Bundestagsopposition nach strikten gesetzlichen Vorgaben, die anlässlich der gestrigen Expertenanhörung im Bundestag erhoben worden waren. Neben einer zu geringen Einbindung sei vor allem die Länge der Verfahren eine wesentliche Quelle der Unzufriedenheit der Bürger mit Infrastrukturprojekten. Oft erstreckten sich diese schon heute über mehr als ein Jahrzehnt. Durch zusätzliche formale Pflichten drohe den Infrastrukturprojekten weiterer Verzug. „Zeitpunkt und Form der Bürgerbeteiligung sollten zum Projekt passen und nicht in ein Korsett gezwängt werden“; forderte Verbandspräsident Fischer.

Eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung erhöhe nicht nur die Akzeptanz in der Bevölkerung, sie könne auch Teile späterer gerichtlicher Auseinandersetzungen vermeiden. Deshalb sei zu erwarten, so Fischer, dass Vorhabenträger die Bürger auch ohne starre Vorgaben im Einvernehmen mit den Behörden in der Zukunft verstärkt nutzen würden. Der Gesetzentwurf der Koalition trage dem Rechnung.