Die Beseitigung von Engpässen beim Infrastrukturausbau stellt seit geraumer Zeit eine der Kernforderungen von Pro Mobilität dar. Dazu bedarf es einer zügigen Verabschiedung des Planungsbeschleunigungsgesetzes nach der Sommerpause 2018, dessen Entwurf bereits durch das Bundeskabinett beschlossen wurde.
Durch das Gesetz sollen unter anderem Doppelprüfungen vermieden, Gerichtsverfahren zügiger abgeschlossen, die Transparenz bei der Bürgerbeteiligung erhöht und insgesamt Verfahren effizienter gestaltet werden. Diese Kernelemente des Gesetzes werden durch Pro Mobilität ausdrücklich begrüßt, es sind jedoch weitere Schritte notwendig.
Insbesondere bei Ersatzneubauten, als wesentlicher Teil des Sanierungsbedarfs, besteht Verbesserungsbedarf. So sollten Brücken für Straße und Schiene, die an gleicher Stelle neu errichtet werden, rechtlich nicht als Neubau sondern als Instandsetzung behandelt werden, unabhängig davon, ob kleine technische Neuerungen oder zum Beispiel ein Radweg dazu kommen. So könnten Jahre der Planung und Genehmigung einsparen.
Wie bereits durch die Mitwirkung am „Innovationsforum Planungsbeschleunigung“ wird Pro Mobilität den Gesetzgebungsprozess auch weiterhin eng begleiten um Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte grundsätzlich zu verkürzen.