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Pkw-Maut - Infrastrukturabgabe für Pkw und Wohnmobile

Pkw-Maut: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für Pkw und Wohnmobile beschlossen. Im Koalitionsvertrag war zur Pkw-Maut vereinbart worden, zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus des Autobahnnetzes einen „angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW [zu] erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute. Die Ausgestaltung wird EU-rechtskonform erfolgen“. Um inländische Fahrzeughalter bei der Pkw-Maut nicht zu belasten, sollen parallel in einem eigenständigen Gesetzentwurf bei der Kraftfahrzeugsteuer Freibeträge in Höhe der Abgabe eingeführt werden. Das Bundeskabinett soll sich mit beiden Gesetzesvorhaben nach bisheriger Planung noch vor Weihnachten befassen.

Pkw-Maut: vollständige Zweckbindung der Infrastrukturabgabe zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur erforderlich

Während bei der Pkw-Maut Themen wie die Konformität mit EU-Recht, der Datenschutz, die Einnahmeerwartungen, einzelne Ausnahmen oder der Zeitplan bereits Gegenstand öffentlicher Diskussionen waren, gilt dies für die Zweckbindung des Aufkommens nicht.

Ein großer Fehler. Denn die Ausgestaltung der Mittelverwendung aus der Pkw-Maut ist der zentrale Punkt, wenn es um die Akzeptanz bei dem Gebühren- bzw. Abgabenpflichtigen geht. Pro Mobilität hält es für zwingend erforderlich, das gesamte Mautaufkommen für Ausgaben an Fernstraßen zu verwenden.

Die Abgabenpflicht soll für Pkw und Wohnmobile auf Autobahnen und Bundesstraßen gelten, wobei ausländische Fahrzeughalter davon auf Bundesstraßen befreit werden sollen. Erhebung und Kontrolle sollen sich auf eine elektronische Vignette stützen. Bei der Pkw-Maut sind zahlreiche Ausnahmen im Gespräch, die sich an das Kraftfahrzeugsteuergesetz anlehnen.

Insgesamt werden bei der Pkw-Maut (Infrastrukturabgabe) Gesamteinnahmen von rund 3,7 Mrd. Euro erwartet, darunter rund 700 Millionen Euro von nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen. Nähere Details bietet die Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/infrastruktuabgabe.html?nn=35602

Bisher ist geplant, das gesamte Aufkommen der Pkw-Maut von 3,7 Milliarden Euro pro Jahr dem Verkehrsetat insgesamt zufließen zu lassen und nicht auf die Straßen zu konzentrieren. Zugleich werden beim Bundesfinanzministerium die Kfz-Steuer-Einnahmen durch Freibeträge für Inländer um voraussichtlich drei Milliarden Euro pro Jahr geringer ausfallen. Deshalb sollen bisher steuerfinanzierte Mittel im Verkehrsetat in gleicher Höhe entfallen. Dies ist berechtigt, aber auch isoliert im Fernstraßenetat vollständig umsetzbar.

Eine Zweckbindung des gesamten Aufkommens der Infrastrukturabgabe für die Fernstraßen

  • wäre eine dauerhafte Klarstellung der Mittelverwendung, die weitere Diskussionen erübrigen würde, selbst wenn es in späteren Jahren zu Veränderungen der Kfz-Steuer kommen würde,
  • würde eine Einbindung in eine noch ausstehende zukünftige Gesamtkonzeption für die Organisation und Finanzierung der Fernstraßen erleichtern, die auch die Reformempfehlungen der Kommissionen von Pällmann bis Bodewig prägten,
  • ein Bekenntnis sein, dass angesichts der zahlreichen Mautpläne der Koalition in den nächsten Jahren der steuerfinanzierte Teil der Straße nicht parallel zur Zunahme des Nettoaufkommens aus den geplanten Ausweitungen der Lkw-Maut und aus der Infrastrukturabgabe abgeschmolzen werden soll.

Die Lkw-Maut wurde 2005 eingeführt. Bisher konnte sie trotz eines hohen Aufkommens nur einen geringen Beitrag zur Verringerung der Investitionslücke an Bundesfernstraßen leisten, weil parallel die steuerfinanzierten Ausgaben für Straßen im Bundeshaushalt verringert wurden.

Eine Zweckbindung des gesamten Aufkommens der Infrastrukturabgabe / Pkw-Maut für die Fernstraßen würde solche Fehlanreize wie bei der Einführung der Lkw-Maut vermeiden.