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Öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses zu Planungsbeschleunigungsgesetzen

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Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages am 15. Januar 2020 hatte Pro Mobilität die Möglichkeit, sich zu den aktuellen Gesetzesentwürfen der Bunderegierung zur Planungsbeschleunigung zu äußern. Dabei wurde von Christian Funke, Geschäftsführer bei Pro Mobilität, vor allem die geplante Verschlankung der Verfahren für Ersatzneubauten in den Blick genommen.

"Der Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren bei nahezu identischen Brücken wird in vielen Fällen zu einer Zeitersparnis von mehreren Jahren führen", sagte Funke am Rande der Ausschusssitzung.

In der Stellungnahme von Pro Mobilität zum „Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (MgvG)" und dem „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich" hatte Pro Mobilität die geplanten Gesetzesänderungen als geeignete Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren eingestuft.

Zusammengefasst können folgende Positionen von Pro Mobilität zu den Gesetzesentwürfen festgehalten werden:

  1. Die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung werden durch Pro Mobilität ausdrücklich begrüßt
  2. Maßnahmengesetze können in der Praxis zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten beitragen und bieten allen beteiligten und betroffenen Gruppen im Vorfeld umfassende Beteiligungsmöglichkeiten
  3. Der vorliegende Entwurf zum Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz sollte zukünftig so ergänzt werden, dass jeder Verkehrsträger mit einem herausragenden Pilotprojekt berücksichtigt wird, um nach einem Evaluierungszeitraum von sechs Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine fundierte Einschätzung über die Beschleunigungswirkung treffen zu können.
  4. Die Verschlankung der Genehmigungsverfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene ist zu begrüßen, da sie dazu beiträgt, den Erhaltungsstau maßgeblich abzubauen und für eine sichere Infrastruktur zu sorgen. Dies ist insbesondere aufgrund der etwa 2500 dringend sanierungsbedürftigen Brücken an Bundesfernstraßen dringend erforderlich.
  5. Planungs- und Genehmigungsbehörden werden entlastet wenn die Abgrenzung zwischen Neubau und Instandsetzung rechtlich definiert wird.

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