Aktuelles

Nachtragshaushalt 2015: 1,9 Milliarden Euro zusätzlich für Bundesfernstraßen bis 2018 geplant

Zusätzlich Fördermöglichkeiten für Lärmsanierung kommunaler Straßen

Das Bundeskabinett hat am 18. März den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2015 beschlossen. Aus dem 10-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm für 2016 bis 2018 sollen 1,9 Milliarden Euro in Bundesfernstraßen fließen. Außerdem wird ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" mit Mitteln in Höhe von 3,5 Milliarden Euro vorbereitet, aus dem auch die Lärmsanierung kommunaler Straßen unterstützt werden kann. Das Gesetzgebungsverfahren wird im zweiten Quartal erfolgen.

Der Bundesfinanzminister hatte im November zusätzliche Investitionen des Bundes für den Zeitraum 2016 bis 2018 angekündigt. Hierfür war dann bereits Vorsorge im Bundeshaushalt 2015 getroffen worden. Nun hat die Bundesregierung die geplante Mittelverteilung präzisiert. Auf den Bereich Verkehr und digitale Infrastruktur sollen 4,3 Milliarden Euro entfallen. Diese Aufteilung soll mit dem Nachtragshaushalt 2015 gesetzlich beschlossen werden. Die Mittel stocken die bisherige Finanzplanung auf und verbessern die Möglichkeiten, wichtige Ausbau- und Sanierungsprojekte im deutschen Fernstraßennetz umzusetzen.

Im Nachtragshaushalt ebenfalls enthalten ist das Sondervermögen für Investitionen finanzschwacher Kommunen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für den Zeitraum Juli 2015 bis 2019. Es wird über das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ etabliert und soll parallel zum Nachtragshaushalt beraten werden.

Über das Sondervermögen gewährt der Bund Finanzhilfen an die Länder zur Förderung finanzschwacher Gemeinden/ Gemeindeverbände. Welche Kriterien die Länder zur Festlegung finanzschwacher Kommunen heranziehen, bleibt diesen überlassen, sie müssen sie aber dem Bund mitteilen.

Die Bundesregierung hat Investitionsbereiche vorgesehen, für die die Mittel eingesetzt werden können. Analog zu den Konjunkturpaketen 2009 bis 2011 ist im Bereich der Straße für den Bund nur eine Förderung  der  „Lärmbekämpfung" möglich, da die Zuständigkeit für Städte und Gemeinden eigentlich bei den Ländern liegt. Somit sind vor allem diese gefordert, die Kommunen darin zu unterstützen, ihre Verkehrswege zu sanieren und auszubauen.

Pro Mobilität begrüßt, dass der Bund seinen engen Handlungsrahmen nutzt, um die Lärmsanierung kommunaler Straßen zu unterstützen. Er leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Mobilität und dem Schutz der Anwohner. Die Länder sollten frühzeitig das Signal geben, dass sie die Fördermöglichkeiten des Bundes für die Lärmsanierung von Straßen "ihren" Kommunen auch tatsächlich zugänglich machen werden. Sie sollten so den Startschuss für notwendige Planungen zu geben.