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"Masterplan Ladeinfrastruktur" - Die Infrastruktur muss in Vorleistung gehen

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Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ist die Grundvoraussetzung für die Steigerung der Akzeptanz und Zunahme der Elektromobilität in Deutschland. Der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegte „Masterplan Ladeinfrastruktur“ enthält zahlreiche Maßnahmen, die einen Hochlauf der Elektromobilität durch gezielte Förderungen und verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen ermöglichen soll. Die im Masterplan vorgestellten Maßnahmen werden von Pro Mobilität grundsätzlich begrüßt.

In den vergangenen Jahren wurden durch die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität eingeleitet, u.a. die Kaufprämie für E-Fahrzeuge, die Befreiung von der Kfz-Steuer, die Dienstwagenregelung für Elektroautos und Plug-in-Hybride sowie verschiedene Förderprogramme. Trotz dieser vielschichtigen Maßnahmen betrug die Anzahl der zugelassenen E-Fahrzeuge laut Bundesnetzagentur im August 2019 nur 220.000 bei rund 21.100 öffentlich zugänglichen Ladepunkten.

Der „Masterplan Ladeinfrastruktur“ enthält sowohl Maßnahmen für den Aufbau öffentlicher und nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur und darüber hinaus spezifische Maßnahmen zum Aufbau der Ladeinfrastruktur für LKWs.

Maßnahmen für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur

Auf Grundlage des „Sofortpaket Ladeinfrastruktur 2019“ der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität sollen bis Ende 2020 rechtliche Hürden beseitigt werden, die den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur erschweren. Dazu gehören unter anderem die Überarbeitung der Ladesäulenverordnung (LSV), die Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens der EEG-Umlage oder die Beschleunigung der Genehmigungsprozesse für neue Ladeinfrastruktur auf kommunaler Ebene. Zur Finanzierung der Maßnahmen soll das bisherige Förderprogramm bis Ende 2020 fortgeführt werden. Gleichzeitig wird das BMVI bis Ende 2019 ein Konzept erarbeiten, wie die Finanzierung des schnellen und flächendeckenden Ausbaus der Ladeinfrastruktur bis 2025 ausgestaltet werden soll. Als koordinierende Maßnahmen sollen zum einen das StandartTOOL des BMVI als gemeinsame Planungsgrundlage bis 2030 herangezogen werden und die Nutzung und Auslastung der bisher errichteten Ladeinfrastruktur über die Datenbank OBELIS („Online-Plattform für die Berichterstattung aller geförderten Ladestationen des Bundesförder-programms Ladeinfrastruktur“) überwacht werden. Zudem werden Länder und Kommunen aber auch Unternehmen gebeten, geeignete Liegenschaften oder Flächen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu identifizieren und an das BMVI zu übermitteln. Strategisch sollen die Verbraucherbedürfnisse in den Mittelpunkt gestellt werden um eine möglichst große Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung zu erreichen. Darüber hinaus sollen die europäische Zusammenarbeit sowie Forschung und Entwicklung intensiviert werden.

Maßnahmen für den Aufbau nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur

Auch im nicht-öffentlichen Bereich ist ein klarer rechtlicher Rahmen wichtig. Daher soll noch in diesem Jahr ein Gesetzesentwurf für das Miet- und WEG-Recht vorgelegt werden, um den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern zu vereinfachen. Die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines E-Fahrzeuges im Betrieb des Arbeitgebers soll bis 2030 fortgeführt werden. Das Bundesfinanzministerium wird zudem prüfen, ob die derzeit geltenden Pauschalen ab dem Kalenderjahr 2021 angepasst werden müssen. Auch der Aufbau von Ladeinfrastruktur in der öffentlichen Verwaltung soll vorangetrieben werden. Zur Finanzierung des Ausbaus der privaten Ladeinfrastruktur wird das BMVI ein Förderprogramm veröffentlichen für das bis 2020 bis zu 50 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Maßnahmen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für LKWs

Zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für LKWs wird die Bunderegierung bis zum Sommer 2020 ein Konzept für die Lademöglichkeiten für Batterie-Lkw auf Basis eines ersten Hochlaufszenarios für E-LKWs erstellen. Auf dieser Grundlage wird dann ein Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für LKW ausgearbeitet. Dieses soll Ende 2020 veröffentlicht werden.

Die aufgeführten Maßnahmen des „Masterplan Ladeinfrastruktur“ bewertet Pro Mobilität grundsätzlich positiv. Die Bundesregierung versteht, dass ein Hochlauf der Elektromobilität nur mit einer flächendeckenden und an die Bedürfnisse der Verbraucher angepassten Ladeinfrastruktur zu realisieren sein wird. Um im Klimaschutz schnell voranzukommen, ist eine breite, längerfristig angelegte Förderung für die Steigerung der Akzeptanz der Elektromobilität und e-fuels unabdingbar. Die Grundlage dafür wurde durch den „Masterplan Ladeinfrastruktur“ gelegt. Nachbesserungsbedarf gibt es aus Sicht von Pro Mobilität bei der Förderung von Flottenbetreibern. Diese für die Hersteller wichtige Kundengruppe sollte beim Aufbau der Ladeinfrastruktur auf ihren Betriebshöfen schnell und unkompliziert unterstützt und rechtliche Hemmnisse bei der Zulassung von E-LKW beseitigt werden.