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Höhere Erhaltungsinvestitionen in Bundesfernstraßen notwendig

Bundesrechnungshof berichtet an den Bundestag

Die Investitionen in die Erhaltung der Bundesfernstraßen sind seit 2005 regelmäßig hinter den Vorgaben der Erhaltungsbedarfsprognose 2001 bis 2015 zurückgeblieben. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages im Mai. Lediglich 2009 und 2013 sei aus Sicht der Behörde das notwendige Niveau bereit gestellt worden. Sie berücksichtigt bei dieser Bewertung, dass die Angaben der Bedarfsprognose im Zeitablauf an Preissteigerungen im Straßenbau anzupassen sind. Insgesamt konstatiert die Behörde „eine fortschreitende Verschlechterung des Zustands der Bundesfernstraßen".

Der Bundesrechnungshof hatte sich in dem nicht-öffentlichen Bericht mit den Erhaltungsbedarfsprognosen für Bundesfernstraßen befasst, die vom Bundesverkehrsministerium alle fünf bis zehn Jahren in Auftrag gegeben werden. Die Erhaltungsbedarfsprognose für den Zeitraum 2001 bis 2015 war im Rahmen der Arbeiten am Bundesverkehrswegeplan 2003 veröffentlicht worden, eine neuere für den Zeitraum 2011 bis 2025 der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Behörde leitet aus ihrer Analyse Empfehlungen für die Haushaltspolitik und die in Arbeit befindliche neue Bedarfsprognose für den Bundesverkehrswegeplan 2015 ab, mit der im Herbst zu rechnen ist:

  • Die im Bundeshaushalt jeweils zu veranschlagenden Erhaltungsmittel sollten sich an der Erhaltungsbedarfsprognose orientieren und zusätzlich dabei die Baupreisentwicklung berücksichtigen.
  • Die Erhaltungsbedarfsprognose sei in kürzeren Abständen zu aktualisieren, da sich technisches Regelwerk, Verkehrsbelastung und Zustand der Fernstraßen kontinuierlich ändern.
  • Für die Erhaltungsbedarfsprognose 2015 bis 2030 solle das Ministerium ein höheres Zustandsniveau als bei der vorangegangenen Prognose anstreben, auch wenn damit ein erheblicher finanzieller Mehraufwand verbunden wäre.
  • Außerdem sollten die Straßenbauverwaltungen vermehrt auf substanzverbessernde Grunderneuerung setzen.
  • Der gesamtwirtschaftliche Nutzen von Erhaltungsmaßnahmen sollte bei der Prognose berücksichtigt und für die Strecken in Abhängigkeit von der verkehrlichen Belastung die Verfügbarkeit festgelegt werden.

Der BRH erwartet von der neuen Prognose deutlich höhere Erhaltungskosten als in der letzten Bedarfsabschätzung, die für die Jahre 2021 bis 2025 von bis zu 3,8 Mrd. Euro jährlich ausging. Im Etatentwurf 2016 liegt der Ansatz bei rund 2,9 Milliarden Euro, vor wenigen Jahren waren es noch etwas mehr als zwei Milliarden jährlich gewesen.

Da mit der neuen Erhaltungsbedarfsprognose in wenigen Monaten zu rechnen ist, wäre es sicherlich hilfreich gewesen, diese Anregungen frühzeitiger in deren Erarbeitung einzubringen. Dennoch sorgt der Bericht des Bundesrechnungshofes für mehr Transparenz und ist mit seiner Betonung der Erhaltung für ein nachhaltiges Management der Verkehrswege ein wichtiger Debattenbeitrag.