Das Bundesministerium der Finanzen hat am 4. Juni 2025 den Referentenentwurf für das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG) vorgelegt. Ziel ist es, bis zum Jahr 2036 Investitionen in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro zusätzlich zum regulären Bundeshaushalt und außerhalb der Schuldenbremse zu ermöglichen.
Besonders positiv: Die Verkehrsinfrastruktur wird im Gesetzentwurf ausdrücklich als förderfähiger Bereich benannt. Damit liegt ein klarer politischer Auftrag vor, das marode Straßennetz und tausende sanierungsbedürftige Brücken strukturell zu modernisieren, ein lange überfälliges Signal an Bauverwaltungen, Planungsbehörden und Bauwirtschaft.Die geplante zwölfjährige Laufzeit schafft die notwendige Perspektive, um Planungs- und Baukapazitäten gezielt auszubauen.
Auch aus wachstums- und konjunkturpolitischer Sicht hat das Sondervermögen hohe Relevanz. Straßeninfrastrukturprojekte sind kurzfristig umsetzbar, regional verankert und haben hohe Wertschöpfungseffekte. Eine frühzeitige Mittelverwendung im Bereich Straße wäre also nicht nur im volkswirtschaftlichen Interesse, sondern kann auch zur raschen Umsetzung der Wachstumsziele beitragen, die der Entwurf explizit mit dem Sondervermögen verbindet. Entscheidend wird nun sein, dass bei der Umsetzung klare Prioritäten gesetzt werden: für den Bestandserhalt, für Ersatzneubauten und für resiliente Straßennetze.