Mit dem ersten Monitoringbericht zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität hat das Bundesministerium der Finanzen erstmals einen umfassenderen Überblick über Mittelabfluss, Umsetzungsstand und erste Wirkungen des SVIK vorgelegt. Aus Sicht von Pro Mobilität ist dies zunächst zu begrüßen. Der Bericht schafft mehr Transparenz über den Stand des Sondervermögens und macht zugleich deutlich, dass ein belastbarer Erfolgsnachweis bislang noch nicht vorliegt.
Gerade im Bereich der Verkehrsinfrastruktur fällt die Bilanz bislang eher verhalten aus. Die im Bericht ausgewiesenen Kennzahlen zeigen erste Fortschritte, von einem durchgreifenden Umsetzungserfolg kann jedoch noch keine Rede sein. Das gilt insbesondere mit Blick auf den Erhaltungs- und Modernisierungsbedarf bei Brücken, Tunneln und hoch belasteten Strecken.
Besonders relevant ist aus Sicht von Pro Mobilität, dass der Bericht den weiterhin hohen Erhaltungsbedarf bei den Bundesfernstraßen bestätigt. Auch wenn die Aussagen zur sogenannten Sanierungslücke methodisch noch vorläufig sind, wird deutlich, dass der Handlungsdruck im Straßenbereich hoch bleibt. Hinzu kommt, dass die Kostenentwicklung im Straßenbau ein zentraler Faktor bleibt. Preissteigerungen können einen erheblichen Teil zusätzlicher Mittel aufzehren und müssen deshalb bei jeder Bewertung der Investitionsansätze mitgedacht werden.
Kritisch ist zudem, dass die Frage der Zusätzlichkeit im Bericht vor allem formal beantwortet wird. Ob die Mittel des Sondervermögens tatsächlich einen realen zusätzlichen Investitionsaufwuchs bewirken, bleibt damit weiterhin offen. Aus Sicht von Pro Mobilität kommt es jedoch genau darauf an: Zusätzliche Mittel müssen nicht nur bereitgestellt, sondern auch tatsächlich umgesetzt und wirksam für die Infrastruktur eingesetzt werden.
Der erste Monitoringbericht ist damit ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Er zeigt aber auch, dass aus dem Sondervermögen allein noch kein ausreichender Nachweis für einen durchgreifenden Abbau des Sanierungs- und Modernisierungsstaus abgeleitet werden kann. Für Pro Mobilität bleibt daher entscheidend, dass der Investitionsbedarf insbesondere bei den Bundesfernstraßen dauerhaft, bedarfsgerecht und überjährig abgesichert wird.
