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Bundesfernstraßengesellschaft - Chancen und Optionen

Diskussionspapier zu einer Bundesautobahngesellschaft von Pro Mobilität

Bundesfernstraßengesellschaft - eine Chance für Bund und Länder: Die von der Fratzscher-Kommission im Mai 2015 neu aufgebrachte Idee einer Bundesfernstraßengesellschaft taucht seit den Empfehlungen der Pällmann-Kommission in jeder Reformdiskussion zu dem Thema immer wieder auf. Jetzt wird die Bundesfernstraßengesellschaft ernsthaft diskutiert. Bundesministerien befassen sich mit der Ausgestaltung und die Verkehrsministerkonferenz hat im Juli 2015 die Kommission "Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes", die sogenannte Bodewig II-Kommission, eingesetzt, um bis Februar 2016 eine gemeinsame Position der Bundesländer zu entwickeln. Pro Mobilität begrüßt den Vorschlag einer Bundesfernstraßen- bzw. Bundesautobahngesellschaft und verdeutlicht mit dem beigefügten Diskussionspapier vom Oktober 2015, warum eine Reform der Auftragsverwaltung aus unserer Sicht erforderlich ist. Außerdem werden - da konkrete Modelle noch nicht vorliegen - erste Anregungen zu deren Ausrichtung gegeben. Bund und Länder sollten sich im Rahmen der Verhandlungen zu den föderalen Finanzbeziehungen ab 2020 aufeinander zubewegen, um einen Durchbruch zu erzielen.

Pro Mobilität erkennt die Leistungen der bisherigen Institutionen von Bund und Länder beim Aufbau und Betrieb des heutigen Fernstraßennetzes und damit zur Mobilität in Deutschland an. Es gibt jedoch erhebliche föderale Hemmnisse in der Organisationsstruktur der Bundesfernstraßen, die eine Weiterentwicklung des Bundesfernstraßennetzes nicht mehr bundesweit einheitlich gewährleisten. Mit diesem Diskussionspapier zu einer möglichen Bundesfernstraßengesellschaft sollen erste Anregungen zur Notwendigkeit von Veränderungen und deren Ausgestaltung gegeben werden. Damit knüpft Pro Mobilität an die eigene Diskussionsveranstaltung vom 10. Juni 2015 "Steigende Investitionen in Bundesfernstraßen effizient umsetzen" an, bei der die Etablierung einer Bundesfernstraßengesellschaft eine zentrale Rolle gespielt hat. Für die Länder hatte Christan Pegel, Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz und Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine erste Einschätzung zum Thema Bundesfernstraßengesellschaft vorgenommen. Die Erwartungen des Bundes an eine Bundesfernstraßengesellschaft hatte Norbert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur skizziert.

Pro Mobilität verspricht sich von der Etablierung einer Bundesfernstraßengesellschaft erhebliche Chancen, die bei richtiger Ausgestaltung von Modelloptionen zu Vorteilen für alle Beteiligten führen. Bisher sind die Finanz- und die Aufgabenverantwortung für Autobahnen und Bundesstraßen getrennt. Der Bund ist als Eigentümer die Netzplanung, Bedarfsfestlegung (Bundesverkehrswegeplan/ Ausbaugesetz Straße) und Finanzierung zuständig, die Bundesländer übernehmen in Auftragsverwaltung die Projektplanung, Vergabe, Bauaufsicht, Betrieb und Erhalt. Diese Arbeitsteilung wurde bei Gründung der Bundesrepublik im Grundgesetz verankert (Artikel 90) und war beim Aufbau des Netzes hilfreich. Jetzt stehen zunehmend der effiziente Erhalt und Betrieb, sowie Engpassbeseitigung und Lückenschlüsse im Vordergrund.  Umso wichtiger werden einheitliche Standards beim Netzmanagement und mehr Unabhängigkeit des Bundes von der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Landesverwaltungen. Eine Bundesfernstraßengesellschaft könnte hierfür die richtige Lösung sein.

Dabei sollten der Gesetzgeber und die Bundesregierung dauerhaft in der Verantwortung für Entscheidungen über den Infrastrukturbedarf, Aus-/Neubauprogramme sowie Zielvorgaben und die Kontrolle der Fernstraßengesellschaft bleiben. Pro Mobilität empfiehlt, sich bei der Ausgestaltung von Modelloptionen vorrangig an verkehrspolitischen Zielen und höherer Effizienz auszurichten. Die Bundesfernstraßengesellschaft sollte vollständig in Besitz des Bundes bleiben, also weder vollständig noch teilweise privatisiert werden.  Die erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes machen deutlich, eine Reform kann nur im Konsens von Bund und Ländern gelingen.

In unserem Diskussionspapier gehen wir näher darauf ein, wo die Probleme in der heutigen föderalen Verwaltungsstruktur liegen. Außerdem wird erörtert, mit welchen Zielen und Aufgaben eine Bundesfernstraßengesellschaft beauftragt werden könnte, für welche Netzteile sie zuständig sein sollte und wie sich ein Übergang mit allen Beteiligten erfolgreich gestalten lässt.

Verkehrspolitische Erfolgsfaktoren sind aus unserer Sicht:

•    Hohe Priorität verkehrspolitischer Ziele

•    Reformen bei Autobahnen und Bundesstraßen

•    möglichst Zusammenführung der bisher getrennten Finanz- und Aufgabenverantwortung in einer Hand

•    Reduzierung föderaler Abstimmungsprozesse und deutliche Steigerung der Effizienz

•    Sicherung der Vor-Ort-Kompetenz insbesondere bei der Planung über dezentrale Strukturen

•    Stärkung der Leistungsfähigkeit zukünftig zuständiger Institutionen

•    Verlässliche Finanzierung aller heutigen Bundesfernstraßen

•    Zweckbindung von Gebührenaufkommen und Mehrjährigkeit von Etatzuweisungen

Mehr dazu lesen Sie in der Lang- bzw. Kurzfassung des"Diskussionspapiers zu den politischen Überlegungen zur Etablierung einer Bundesfernstraßengesellschaft des Bundes" von Pro Mobilität: