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Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen

Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur 4. Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BT-Drucksache 18/9940
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Ab Mitte 2018 soll sich das mautpflichtige Netz fast verdreifachen und dann alle Bundesfernstraßen umfassen. Heute wird auf rund 14.000 km Autobahnen und autobahnähnliche Bundesstraßen die Lkw-Maut erhoben. Lkw-Maut als Instrument der Infrastrukturfinanzierung Dann sollen rund 37.000 km Bundesstraßen hinzukommen. Die rechtlichen Grundlagen sollen mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStMG) beschlossen werden. Die Mauthöhe soll in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich Anfang 2018 geregelt werden.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages hat am 19. Oktober 2016 dazu eine Anhörung durchgeführt. Pro Mobilität war dazu eingeladen und hat in der Stellungnahme vor allem dafür geworben, dass sich das Parlament schon jetzt auf gleich hohe Mautsätze auf Autobahnen und Bundesstraßen festlegt. Ansonsten könnten die Mautsätze auf Bundesstraßen mehr als doppelt so hoch wie auf Autobahnen ausfallen. Erhebliche Standortnachteile für autobahnferne Wirtschaftsregionen wären die Folge. Diese sollten vermieden werden.

Im Zuge der weiteren Gesetzgebung zum Bundesfernstraßenmautgesetz will die Bundesregierung außerdem eine Ausweitung der Mautpflicht auf Fernbusse und auf Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht prüfen. Dies geht über den Koalitionsvertrag hinaus und war vom BMVI bisher immer abgelehnt worden. Geprüft werden sollen außerdem Zuschläge für Lärmkosten auf die Lkw-Maut. Dies setzt eine Lärmdifferenzierung des Streckennetzes voraus und stand wegen ausstehender organisatorischer Vorbereitungen bisher zeitlich unbestimmt im Raum. Nach der Wegekostenrechnung des Bundes wären maximal 40 Millionen Euro pro Jahr anlastbar.