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2019 läuft Bundesförderung für kommunale Straßen (GFVG) aus

Ministerpräsidentenkonferenz zieht höheren Umsatzsteueranteil vor

Der Rückzug des Bundes aus der Förderung des kommunalen Straßenumbaus nach 2019 wird von den Bundesländern mitgetragen. Am 3. Dezember 2015 hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz auf eine gemeinsame Position der Bundesländer für die Verhandlungen mit dem Bund zur Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen geeinigt. Danach sollen die bisherigen Bundeszuweisungen für Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG) im Rahmen des Entflechtungsgesetzes ab 2020 von zusätzlichen Anteilen der Länder an der Umsatzsteuer abgelöst werden. Damit werden Städte und Gemeinden bei großen Um- und Ausbauprojekten von Straßen ab dann allein auf die Unterstützung der Länder angewiesen sein. Seit 1971 waren GVFG-Mittel (Länderprogramme) des Bundes über die Länder ausgeschüttet worden und haben oftmals mit Finanzierungsanteilen von 50 bis 80 Prozent z.B. die Verlegung einer Straße im Zuge einer Inenstadtsanierung erst finanziell möglich gemacht. Derzeit belaufen sich die Mittel noch auf 1,3 Milliarden Euro jährlich, die ungefähr je zur Hälfte in ÖPNV und kommunale Straßen fließen. Es geht somit um mehr als zehn Prozent der Straßenbauinvestitionen von Städten und Gemeinden. Der Bund wird dann nicht mehr mit Fördermitteln am Umbau des Straßenraums zum Beispiel im Rahmen von Stadtsanierungskonzepten beteiligt sein.

Schon seit der letzten Föderalismusreform 2007 strebte der Bund ein Ende von Mischfinanzierungen an und leitete über das Entflechtungsgesetz einen Ausstieg aus Bundeszuweisungen für Gemeindeverkehrsfinanzierung ein (Ausnahme Bundesprogramm Gemeindeverkehrsfinanzierung für große ÖPNV-Vorhaben). Die Mittel waren bis 2014 noch zweckgebunden für Verkehr zu verwenden und nach langen Verhandlungen für 2015 bis 2019 noch einmal ohne Zweckbindung bestätigt worden. Nun verzichten die Länder von vornherein in den Verhandlungen auf eine Fortführung des Instruments. Sie wollen die Einnahmen weiterhin erhalten - nur ohne Zweckbindung für investive Zwecke. Dabei sind die Investitionsetats bei Ländern und Kommunen angesichts des Sanierungsstaus ohnehin unter Druck.

Über 2019 wird nur noch das GVFG-Bundesprogramm fortgeführt, welches in Höhe von 333 Millionen Euro pro Jahr Großprojekten im öffentlichen Personennahverkehr wie dem U-Bahnbau zugute kommt. Hierauf hatten sich bereits im September die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung geeinigt. Das GVFG-Bundesprogramm ist außerhalb des Entflechtungsgesetzes angesiedelt. Daneben verbleibt nur die Möglichkeit der Bundesunterstützung für Lärmschutzmaßnahmen an Straßen zum Beispiel im Rahmen von Konjunkturprogrammen oder der derzeitigen Förderung finanzschwacher Kommunen.

Angesichts des großen Investitionsstaus an kommunalen Verkehrsnetzen sieht Pro Mobilität das Aus für die Bundeszuweisungen zur Gemeindeverkehrsfinanzierung kritisch. Bisher waren größere Projekte in Städten und Gemeinden ohne diese Unterstützung kaum möglich. Deshalb sollte im Zuge der föderalen Finanzverhandlungen die Investitionsfähigkeit der kommunalen Ebene spürbar gestärkt werden und hierbei die Sondersituation hoch verschuldeter Städte und Gemeinden besonders beachtet werden. Die Straßennetze sind meist das größte kommunale Vermögen, eine Vernachlässigung des Erhalts führt zu erhöhtem Erneuerungsbedarf und Risiken für die Verkehrssicherheit. Außerdem sehen wir die Länder in der Pflicht, an die Stelle des Bunde szu treten, da sie sich die bisher für Investitionen zweckgebundenen Mittel als allgemeines Steueraufkommen sichern wollen. Pro Mobilität wird künftig die Länderförderungen für kommunale Verkehrswege eng begleiten und die investive Unterstützung transparent machen.