Planungsbeschleunigung

Politische Handlungsempfehlungen

  • Vorzeitiger Baubeginn auch bei noch laufenden Genehmigungsverfahren
  • Ersatzneubau von Brücken ohne Plangenehmigung oder Planfeststellung flächendeckend anwenden
  • Stärkere Verzahnung von Raumordnung und Planfeststellung (inkl. UVP) vorzugweise in der Zuständigkeit nur einer Behörde
  • Bei Projekten von übergeordneter gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Relevanz die Schaffung des Baurechtes unmittelbar durch Gesetz
  • Bauortnahe Gewinnungsbetriebe für mineralische Rohstoffe durch Anschlussgenehmigungen und deren Beschleunigung erhalten
  • Wiedereinführung von materiellen Präklusionsregelungen für das Vorbringen neuer Tatsachen in Verfahren auf Basis nationaler Öffnungsklauseln im europäischen Umweltrecht
  • Stichtagsregelung für wissenschaftliche und technische Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Vollständigkeitserklärung der Antragsunterlagen am Ende des Anhörungsverfahrens festlegen
  • Personalaufbau bei Vorhabenträgern und Genehmigungsbehörden sowie bessere Ausstattung der Verwaltungsgerichte

Schnellere Planungen und Bürokratieabbau: Fortschritt ermöglichen

Neben fehlender verlässlicher Finanzierung sind jahrzehntelange Planungs- und Genehmigungsverfahren, überbordende Bürokratie und eine kaum noch nachzuvollziehende Komplexität der Verfahren zum größten Hindernis bei der Erneuerung unserer Infrastrukturen geworden. Planungen, Genehmigungen und Gerichtsverfahren müssen schneller, effektiver und rechtssicher abgewickelt werden, wenn es gelingen soll, den Investitionsrückstau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland aufzulösen und die Modernisierung der Verkehrswege offensiv anzupacken. 

Alle Beteiligten müssen hier vom Ergebnis her denken und sich auch von positiven Beispielen aus dem europäischen Raum leiten lassen, die gezeigt haben das ein Brückenneubau auch in weniger als zwei Jahren gelingen kann. Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und ein früherer Baubeginn sind ein Konjunkturprogramm für die Wirtschaft, welches ohne Belastung der öffentlichen Haushalte sofort wirkt.

Planungshemmnisse abbauen 

Auf Seiten der Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden ist das Problem vielschichtig: So wurde im letzten Jahrzehnt vielerorts Personal abgebaut, da die Investitionsmittel fehlten. Zugleich nahm die Komplexität der Vorhaben zu: vielfältige Vorgaben des EU-Umweltrechts, eine Ausweitung der Klagerechte für Umweltverbände bei Abbau von Mitwirkungspflichten (Präklusion), neue Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung, langwierige Gerichtsverfahren und aufwändigere Maßnahmen im Bestandsnetz. Langfristig führt kein Weg an einem gezielten Aufbau von qualifiziertem Personal bei den Vorhabenträgern und Genehmigungsbehörden vorbei. Neben der Werbung für Planungsberufe ist insbesondere das Vertrauen von Wirtschaft und Behörden in eine verlässliche überjährige Finanzierung für jeden Verkehrsträger erforderlich, damit in Behörden und in der Wirtschaft auf Personalzuwachs und Kapazitätserweiterung gesetzt werden kann. 

Potential der Planungsbeschleunigung im nationalen Rechtsrahmen

Das bewährte Instrument der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes sollte weiter ausgebaut werden. Eine schnellere Realisierung dieser in der Summe gesamtwirtschaftlich sehr vorteilhaften Vorhaben lässt einen hohen Nutzen für die Gesellschaft erwarten, weshalb ein verkürzter Rechtsweg gerechtfertigt erscheint. 

Im gerichtlichen Klageverfahren müssen für die Frist zur Begründung der Klage klare eindeutige und abschließende Tatbestände geschaffen werden, damit nicht durch wiederholtes Vorbringen neuer Tatsachen und Beweismittel eine taktische Verzögerung des Prozesses erreicht werden kann. Unbestimmte Rechtsbegriffe erhöhen nur die Rechtsunsicherheit durch Schaffung von Revisionsgründen, stellen einen erhöhten Begründungsaufwand der gerichtlichen Ermessensentscheidung dar und führen zu einer Zersplitterung der Rechtsprechung nach einzelnen Bundesländern.

Autobahnbrücken stellen einen besonders sensiblen Teil der Fernstraßeninfrastruktur dar und es besteht ein großer Bedarf an Sanierung und Erneuerung, um Sicherheit und Verfügbarkeit der Straße für die Zukunft zu gewährleisten. In der letzten Zeit führten Brückensperrungen zu Staus, Verzögerungen und großräumigen Umgehungsverkehren. Nach der sehr begrüßenswerten Änderung des § 17 FStrG und der diesbezüglichen Anlagen ist es nun möglich, Ersatzneubauten nicht als Neubau, sondern als Instandsetzung durchzuführen, auch wenn hierbei eine Anpassung an die aktuellen Verkehrserfordernisse erfolgt. Somit ist es möglich eine Autobahnbrücke auch mit einer weiteren Fahrspur in jede Richtung ohne aufwändiges Planungs- und Genehmigungsverfahren rechtssicher zu bauen. Jetzt gilt es dieses Verfahren flächendeckend anzuwenden und den Bauverwaltungen hierbei politisch den Rücken zu stärken.

Nicht nur für die Infrastrukturprojekte, auch für die Gewinnung von Sand, Kies sowie Schotter und Splittprodukten sind entsprechende Gewinnungsgenehmigungen und eine Beschleunigung bei den Genehmigungsverfahren erforderlich. Um die Baurohstoffe auf kurzen Wegen zu den Baustellen liefern zu können, muss die dezentrale Versorgungsstruktur aus den Kiesgruben und Steinbrüchen erhalten werden. Derzeit werden jedoch zunehmend Gewinnungsbetriebe eingestellt, da es an den erforderlichen Anschlussgenehmigungen fehlt. Kurze Transportwege senken die Kosten, den CO2-Fußabdruck sowie die Belastung der Verkehrswege.

Änderungen der EU-rechtlichen und nationalen Regelungen

Umwelt– und Naturschutzrecht werden seit zwei Jahrzehnten durch europäische Richtlinien geprägt. Für Bauvorhaben im Infrastrukturbereich sind hier besonders die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL), die Vogelschutzrichtlinie und die Richtlinie zu Umwelt-Verträglichkeitsprüfung (UVP-RL) zu nennen. Kritisch ist zum Beispiel der Verzicht auf eine Stichtagsregelung anzusehen, so dass Arten, die sich nach der Genehmigung des Projektes ansiedeln, zu einem Baustopp und erneuten umweltrechtlichen Prüfungen führen können. Auf Ebene der EU und in Deutschland muss ein Prozess in Gang gesetzt werden, der die rechtlichen Grundlagen und die Umsetzungsvorschriften des grundsätzlich berechtigten Arten- und Flächenschutzes einer regelmäßigen, an wissenschaftlichen Standards ausgerichteten Überprüfung unterzieht. Umweltziele sollten durch einen neuen, insbesondere politischen Konsens definiert werden, der die Anwendung geeigneter Maßnahmen und die finanzielle Machbarkeit sicherstellt. Vom Recht der Deklarierung der außergewöhnlichen und übergeordneten Notwendigkeit für unsere Gesellschaft oder für eine Region (wie bei den LNG-Terminals) muss häufiger Gebrauch gemacht werden.

Der Großraum- und/oder Schwertransportverkehr (GST) leidet an aufwändigen Genehmigungsverfahren, zunehmenden Fahrverboten für Brücken und Baustellendurchfahrten sowie überbordenden bürokratischen Hürden. Die Politik hat dieses Problem erkannt und mit der kürzlich beschlossenen Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) bestehende bürokratische Hürden bei Antrags- und Erlaubnisverfahren abgebaut. Weiterführende Initiativen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sind wünschenswert.

Auch im Bereich der Fahrzeugprüfungen ist ein Abbau von Bürokratie im Sinne der Prozesseffizienz notwendig und möglich. So können etwa mit der Regelung zum Verzicht auf die zusätzliche Eichung von Manometern und Geräuschmessgeräten unnötige Kosten eingespart und damit die Untersuchungen und Prüfungen effizienter durchgeführt werden.