Infrastrukturfinanzierung

  • Investitionshochlauf verstetigen
  • Sonderprogramm Brücken weiterführen und aufstocken
  • Preissteigerungsraten für Bauleistungen und starke Verteuerung bei bestimmten Baustoffen und Baumaterialien in der Finanzplanung berücksichtigen
  • Finanzkreislauf Straße konsequent beibehalten
  • Finanzierungslücken im Bereich der Erhaltung schließen
  • Anforderungen des Mobilitätswandels und der Digitalisierung dauerhaft in Finanzplanung integrieren
  • Investitionsfähigkeit der Kommunen stärken und langfristig absichern

Qualität des Bundesfernstraßennetzes durch Verstetigung des Investitionshochlaufs sichern

Das Fundament für Mobilität der Bürger und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft ist eine gut ausgebaute, leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastruktur. Die Straße hat ihre herausragende Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Versorgungssicherheit der Menschen unter den schwierigen Bedingungen der Jahre 2020 und 2021 einmal mehr unter Beweis gestellt. Zur Erfüllung der individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Bürger und für funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikketten ist eine langfristig abgesicherte Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland unverzichtbar. Personenverkehr und Lieferungen an die Haustür oder das Werksgelände sind nur über die Straße sicherzustellen.

Investitionsniveau verstetigen

Mit Verabschiedung des Verkehrsetats 2021 wurde das Investitionsniveau bei den Bundesverkehrswegen noch einmal leicht angehoben. Für die Bundesfernstraßen waren im Haushaltsgesetz der Bundesregierung für 2021 Investitionen von knapp 8,65 Milliarden Euro vorgesehen. Aus dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung für den Haushalt 2022 und die vorläufige Finanzplanung bis 2025 geht jedoch hervor, dass die Ausgaben in den kommenden Jahren sukzessive zurückgehen sollen. Diese Entwicklung muss nach Ansicht von Pro Mobilität durch die neue Bundesregierung umgekehrt werden. Da der Verkehr zügig das Fahrleistungsniveau von vor der Pandemie erreichen wird und weiter zunimmt sowie der Bedarf für Ausbau und Modernisierungsmaßnahmen weiterhin hoch ist, werden die geplanten Haushaltsmittel nicht ausreichen. Auch die Preissteigerungsraten für Bauleistungen in den vergangenen Jahren und die aktuell starke Verteuerung bei bestimmten Baustoffen und Baumaterialien müssen in der Haushaltsplanung Beachtung finden. Pro Mobilität fordert daher eine Aufstockung der Finanzmittel und deren langjährige Verstetigung, um die Bundesfernstraßen fit für die Zukunft zu machen. Notwendig ist eine sichere Finanzierungsperspektive über die Dekade hinaus, damit Firmen und Verwaltung in den Aufbau von Kapazitäten, insbesondere beim Fachpersonal, investieren können, um das dort in den vergangenen Jahren aufgebaute Vertrauen nicht zunichtezumachen.

Finanzkreislauf Straße konsequent beibehalten

Die im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen festgeschriebenen Aus- und Neubaumaßnahmen sind notwendig und wichtig für die Gewährleistung einer leistungsfähigen, effizienten und sicheren Straßenverkehrsinfrastruktur. Der etablierte Finanzierungskreislauf Straße ist dabei die Voraussetzung für eine langfristig gesicherte Finanzierungsperspektive bei Bundesfernstraßenprojekten.

Die Einnahmen aus der Lkw-Maut, die seit der Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen im Jahr 2019 den wesentlichen Teil des Fernstraßen-investitionsvolumens ausmacht, müssen weiterhin konsequent und zweckgebunden in die Straße reinvestiert werden. Die Verkehrsträger dürfen nicht finanziell gegeneinander ausgespielt werden. Die Akzeptanz der Straßennutzer wird entscheidend davon abhängen, ob sichergestellt ist, dass mit ihren Gebühren wieder in die Straßen investiert wird. Jeder Verkehrsträger muss mit seinen Stärken zur Bewältigung des wachsenden Verkehrs beitragen. Über die Energiesteuer für Kraftstoffe und die Kraftfahrzeugsteuer werden pro Jahr schon heute über 40 Milliarden Euro vom Straßenverkehr für allgemeine Zwecke beigesteuert.

Finanzierungslücken schließen

In der aktuellen Erhaltungsbedarfsprognose im Auftrag des BMVI für den Zeitraum 2016 bis 2030, wurde ein Investitionsbedarf von insgesamt rund 67 Milliarden Euro ermittelt. In der vorläufigen Finanzplanung des Bundes stagnieren bzw. sinken die Haushaltsmittel für Erhaltungsmaßnahmen, wodurch bereits bis 2025 eine Investitionslücke von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr entsteht. Auch bei Neu- und Ausbaumaßnahmen (1,5 Milliarden Euro) und sonstigen Investitionen (0,9 Milliarden Euro) übersteigt der Bedarf die jährliche Haushaltsplanung. In den kommenden Haushalten müssen diese Investitionslücken zwingend geschlossen werden, da die Autobahn GmbH des Bundes langfristige finanzielle Planungssicherheit benötigt. Hier kommt eine, wie bei der Bahn erprobte, mehr als zehnjährige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit dem Schwerpunkt der Verfügbarkeit der Straße in Betracht.

Weiterer Finanzierungsbedarf

Neben dem Bedarf an Investitionen in Fahrbahnen, Bauwerke, Straßenausstattung und Lärmschutz müssen weitere Investitionen für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem angestrebten Mobilitätswandel erfolgen. Dazu gehören Investitionen in die digitale Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, in die Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe, in Radschnellwege, in die Verbesserung der Angebote im öffentlichen Personenverkehr sowie in die Vernetzung der Verkehrsträger. Insbesondere muss das Sonderprogramm für die Sanierung von Brückenbauwerken im Bundesfernstraßennetz beibehalten und finanziell stark aufgestockt werden. Angesichts vieler maroder Brücken muss eine Milliarde Euro im Jahr mindestens verbaut werden.

Kommunen beim Investitionsrückstand nicht allein lassen

Die Investitionsfähigkeit der Kommunen ist je nach Region und Größe sehr unterschiedlich ausgeprägt. Der Investitionsrückstand der kommunalen Straßeninfrastruktur, im KfW-Kommunalpanel 2021 auf etwa 34 Milliarden Euro geschätzt, bleibt weiterhin ein großes Problem. Für direkte Finanzhilfen des Bundes ist insbesondere das Kooperationsverbot hinderlich. Die Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Jahr 2020 war ein Schritt in die richtige Richtung. Die Länder und Kommunen sind nun gefordert, die verfügbaren Mittel auch vollständig abzurufen und zu verbauen sowie durch eigene Mittel zu verstärken.