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Zukunft braucht Investitionen – Infrastruktur höchste Priorität einräumen

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Unzulässigkeit der Umschichtung von 60 Milliarden Euro nicht abgerufener Corona-Kreditermächtigungen in den Energie- und Klimafonds (heutiger KTF) schränkt den finanzpolitischen Handlungsspielraum der Bundesregierung für die kommenden Haushalte ein. Dies darf nach Ansicht von Pro Mobilität jedoch nicht dazu führen, dass bei der dringend notwendigen Modernisierung der deutschen Verkehrsinfrastruktur gespart wird. Bereits vor dem Karlsruher Urteil erschien die Finanzausstattung des Verkehrsetats, vor dem Hintergrund der enormen Kosten für Transformationsprozesse im Verkehrsbereich in Verbindung mit den massiven Kostensteigerungen der vergangenen Jahre für Baustoffe und -leistungen, als ungenügend. Im Bereich der Straßeninfrastruktur muss zusätzlich der Umstand eingepreist werden, dass die Einnahmen aus der erhöhten Lkw Maut in Verbindung mit der CO2-Abgabe ab 2024 nicht mehr zweckgebunden zur Finanzierung von Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen verwendet werden sollen. Die finanzpolitischen Rahmenbedingungen erfordern nun zwingend eine Priorisierung von Ausgaben und Themenfeldern, wobei der Verkehrsinfrastruktur höchste Priorität einzuräumen ist. Denn: Ein gut ausgebautes, leistungsfähiges Verkehrsnetz ist die Voraussetzung für den wirtschaftlichen Wohlstand unseres Landes. In den haushaltspolitischen Debatten muss sichergestellt werden, dass erforderliche Zukunftsinvestitionen getätigt werden können und eine langfristig abgesicherte Finanzierungsperspektive für den Verkehrsbereich geschaffen wird. Nur dadurch erhalten Behörden und die Bauwirtschaft Planungssicherheit, um weiter in den Aufbau von Kapazitäten, Personal und Maschinen zu investieren.