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Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG)

Details zum Entflechtungsgesetz

Seit 1971 fördert der Bund große kommunale Verkehrsprojekte im Zuge der Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG) über das Entflechtungsgesetz.
Das Finanzvolumen beträgt  jährlich 1,33 Milliarden Euro (ohne Bundesprogramm), rund 20 Prozent der Infrastrukturinvestitionen in kommunale Straßen und ÖPNV.

+ + + Aktualisierung: Die Entflechtungsmittel werden vom Bund von 2014 bis 2019 auf bisherigem Niveau zur Verfügung gestellt. Darauf haben sich Bundesfinanzminister Schäuble und die Ministerpräsidenten der Länder im Zuge der Verhandlungen um die Hochwasserhilfen im Juni 2013 geeinigt. Zur Pressemeldung vom 20.06.2013 + + +

Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG) und Entflechtungsgesetz

Kreise, Städte und Gemeinden sind finanziell meist nicht in der Lage, größere Verkehrsprojekte ohne Kofinanzierung durch Bund und Länder durchzuführen. Bei diesen Großvorhaben geht es um wichtige lokale Themen: Stadtentwicklung, Verkehrssicherheit, Stauentlastung, Lärmschutz und Luftqualität.

Im Rahmen der Föderalismusreformen wurde 2006 ein Ausstieg des Bundes aus der Gemeindeverkehrsfinanzierung beschlossen. Diejenigen Länder, die bisher die Mittel auf Vorhaben des Straßenbaus und des öffentlichen Verkehrs in den Kommunen verteilen, sollen ab 2019 allein zuständig sein. Der Finanzrahmen für 2014 bis 2019 wurde offen gelassen. Dabei hat die Verkehrsministerkonferenz bereits 2011 für die Gemeindeverkehrsfinanzierung einen erhöhten Bedarf von 1,9 Milliarden Euro pro Jahr detailliert nachgewiesen.

Das GVFG wurde 2006 mit anderen Investitionsbereichen im Entflechtungsgesetz gebündelt.

Den gruppenspezifischen investiven Zweckbindungen u.a. für Verkehr soll ab 2014 eine gemeinsame für alle Bereiche des Entflechtungsgesetzes folgen. Damit das Geld nicht nur in Infrastrukturbereiche in Länderzuständigkeit fließt, ist eine landesrechtliche Zweckbindung zur Weitergabe der Bundesmittel an den Verkehr unerlässlich. Dort, wo das noch aussteht (s. Anlage S. 2), sollten die Länder schleunigst handeln.

Gemeindeverkehrsfinanzierung  - Zukunft nach 2019 ungewiss.

Bereits im Sommer 2012 hat Pro Mobilität als einer von 26 Verbänden, darunter zahlreichen Spitzenorganisationen, in der gemeinsamen Erklärung „Kommunale Verkehrsinfrastruktur in Stadt und Land verlässlich fördern“ für eine Gemeindeverkehrsfinanzierung bis 2019 auf höherem Niveau geworben. Die investive Verwendung sollte gegenüber Bundestag und Öffentlichkeit dokumentiert werden, denn die kommunalen Projekte brauchen mehrjährige Planungssicherheit.

Zahlen, Daten und Fakten zur Diskussion um Gemeindeverkehrsfinanzierung und Entflechtungsgesetz sowie die Verbände-Erklärung anbei zum Download.