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PRESSEMITTEILUNG 08/2007
Berlin, den 10. Mai 2007

Entwurf des Gesetzes zur Kapitalprivatisierung der DB AG

Rechtsgutachten verstärkt Kritik an Verfassungsmäßigkeit

"Der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Fassung ist deutlich verfassungswidrig. Es ist dringend davon abzuraten, ihn auf dieser Grundlage weiterzuverfolgen". Zu dieser Bewertung des Arbeitsentwurfs der Bundesregierung für ein Eisenbahnneuordnungsgesetz kommt Professor Dr. Johannes Masing, Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht, in einem Rechtsgutachten im Auftrag von Pro Mobilität.

Die verfassungsmäßig garantierten Rechte des Parlaments und der Länder würden dadurch verletzt, dass der Gesetzentwurf eine verdeckte Teilprivatisierung der wirtschaftlichen Substanz der Eisenbahninfrastrukturunternehmen vorsehe, ohne das Ob, das Wann und den Umfang hinreichend gesetzlich zu regeln. Die Bundesregierung behalte sich diese Entscheidungen mit dem Gesetzentwurf vor, was nicht mit Art. 87 e Absatz 3 GG vereinbar sei. Dieser Aspekt sei in der politischen Diskussion bisher noch unbeachtet geblieben.

Der Gutachter bestätigt die Kritik, dem Bund würden hinreichende gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeiten auf die Eisenbahninfrastrukturunternehmen fehlen. Dem Bund werde darüber hinaus auch eine vermögensrechtlich vollwertige Eigentümerstellung verweigert. Auch diese beiden Punkte seien nicht verfassungsmäßig.

Dr. Peter Fischer, Präsident von Pro Mobilität, erklärte dazu: "Das vom Bundesverkehrsministerium favorisierte Eigentumssicherungsmodell führt zu Widersprüchen zwischen dem Verfassungsrecht und dem Bilanzrecht, die prinzipiell nicht auflösbar sind. Der Lösungsansatz einer Sicherungsübereignung muss daher scheitern und sollte nicht weiterverfolgt werden".

Er forderte die Koalition auf, das auf der Sicherungsübereignung aufbauende Konzept eines integrierten Logistikkonzerns mit angeschlossenem deutschem Schienennetz schon allein aus rechtlichen Gründen aufzugeben und zum Grundkonzept der Bahnreform von 1994 zurückzukehren. Infrastruktur- und Transportbereiche sollten voneinander getrennt und die Transportbereiche der DB AG privatisiert werden. Dies sei unverändert der ordnungs- und verkehrspolitisch richtige Ansatz, der für den Bund auch haushaltspolitisch Vorteile erwarten lasse.

Nähere Informationen: Stefan Gerwens, Geschäftsführer, Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V.

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