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PRESSEMITTEILUNG 12/2005 Berlin, den 11. Mai 2005
Pro Mobilität begrüßt Kabinettsbeschluss zur Infrastrukturplanung
Hochbelastete Autobahnen schneller bauen
Der Präsident von Pro Mobilität, Dr. Peter Fischer, hat den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes begrüßt. Das von Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe erreichte Ergebnis sei besser, als dies noch vor Tagen zu erwarten gewesen wäre, erklärte Dr. Peter Fischer, Präsident der Initiative für Verkehrsinfrastruktur heute in Berlin. Die Anzahl der Stau belasteten Autobahnen, auf die ein verkürzter Rechtsweg angewendet werde, sei deutlich gestiegen. Er forderte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf, ihren Widerstand gegen den Gesetzentwurf aufzugeben und eine Verabschiedung im Bundestag nicht zu blockieren.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte in seiner Regierungserklärung "Deutschlands Kräfte stärken" am 17. März 2005 angekündigt, durch eine Reform des Planungsrechtes Straßen, Schienenwege und Wasserstraßen deutlich schneller zu realisieren. Mit der jetzigen Umsetzung würden Planungszeiten erheblich verkürzt, so Fischer. Bedauerlich sei, dass auf Druck von Bündnis 90/Die Grünen die wirksamste Maßnahme, die Verkürzung der Einspruchsmöglichkeiten auf eine Rechtsinstanz, bei Fernstraßen nicht zum Regelfall werden solle. Ideologische Vorbehalte stünden im starken Kontrast zu den positiven Erfahrungen in Ostdeutschland seit der Wiedervereinigung. Der Vorteil des verkürzten Rechtsweges solle aber immerhin für 58 Fernstraßenprojekte gesetzlich geregelt werden. Damit habe sich diese Liste in den letzten Wochen verdoppelt. Mit der zusätzlichen Aufnahme hoch belasteter Autobahnstrecken werde eine Kernforderung von Pro Mobilität erfüllt.
Positiv bewertete Fischer auch andere Elemente des Gesetzentwurfs. So würden die Umweltverbände durch eine Befristung der Klagemöglichkeiten zukünftig nicht mehr besser gestellt als die betroffenen Bürger. Dieser Schritt sei längst überfällig gewesen. Generell sei es an der Zeit, sich bei der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Union zur Verbandsklage in deutsches Recht auf das Mindestmaß zu beschränken.
Nähere Informationen: Stefan Gerwens, Geschäftsführer, Pro Mobilität, Friedrichstraße 154, 10117 Berlin, Tel. 030/22 48 84 12
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