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PRESSEMITTEILUNG 5/2005 Berlin, den 23. Februar 2005
Dr. Peter Fischer zur Bundesrats-Initiative Verlängerung von Planfeststellungsbeschlüssen
Hilferuf der Bundesländer
Als einen Hilferuf der Bundesländer in Zeiten sinkender Budgets für Bundesfernstraßen wertete Dr. Peter Fischer, Präsident von Pro Mobilität, den Gesetzesentwurf des Bundesrates, der eine Verlängerung der Gültigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen vorsieht. Aus Anlass der heute in Berlin statt findenden Bundestagsanhörung von Experten zur geforderten Änderung des Fernstraßengesetzes wies Fischer darauf hin, dass eine Fristverlänge-rung von Planfeststellungsbeschlüssen allein den Investitionsstau bei Autobahnen und Bundesstraßen nicht lösen werde. Zu begrüßen sei der Gesetzesvorstoß dennoch, denn er beuge der Gefahr vor, dass in den kommenden Jahren einige Straßenbaumaßnahmen nicht mehr realisiert werden können, nur weil die Frist abgelaufen ist.
Bislang sind Planfeststellungsbeschlüsse für Autobahnen oder Bundes-straßen fünf Jahre gültig. Sie können einmalig um weitere fünf Jahre verlängert werden. Die jetzt diskutierte Ausweitung auf zehn plus maximal fünf Jahre sei wegen der dramatisch verschlechterten Finanzierungssituation der öffentlichen Hand notwendig, erklärte Fischer. Der Mittelbedarf der laufenden Projekte belaufe sich auf rund 8,4 Milliarden Euro. Nach heutiger Finanzplanung könne deshalb erst 2009 wieder in nennenswertem Umfang mit neuen Maßnahmen an Autobahnen und Bundesstraßen begonnen werden. Damit drohe etlichen Vorhaben das Aus, obwohl sie bereits alle planungsrechtlichen Hürden genommen hätten. "Der vorliegende Gesetzes-entwurf ist die Reaktion der Bundesländer auf die kommenden Investitions-kürzungen und die nicht eingehaltene Zusage, die Einnahmen aus der Lkw-Maut für eine deutliche Steigerung des Fernstraßenbaus einzusetzen", stellte Fischer fest.
Pro Mobilität begrüßt die Absicht des Bundesrates, Rechtssicherheit auch für bereits begonnene Vorhaben herzustellen. Dazu sollen bei laufenden Vor-haben, bei denen die Baumaßnahmen vorübergehend mangels Liquidität unterbrochen werden, Planfeststellungsbeschlüsse unanfechtbar werden. Dieser Schritt sei notwendig, um den Kommunen und der Wirtschaft Planungssicherheit für ihre Investitionen in Gewerbegebiete und Betriebsanlagen zu geben.
Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf finden sie unter: http://www.promobilitaet.de. Nähere Informationen: Stefan Gerwens, Geschäftsführer, Pro Mobilität, Friedrichstraße 154, 10117 Berlin, Tel. 030/22 48 84 12
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