VI. FAZIT
Die Forderungen von Pro Mobilität zusammengefasst:
Forderung 1: Aus Qualitätszielen für die Bundesverkehrswege sollte der Investitionsrahmen des Bundesverkehrswegeplans bestimmt werden. Tatsächlich ist der Investitionsrahmen aber nur ein Resultat aus viel zu engen Vorgaben des Bundeshaushaltes. So haben Wachstumswirkungen, Zeitverluste der Menschen und staubedingte Umweltfolgen auf die Höhe des
Investitionsvolumens keinen Einfluss.
Forderung 2: Die Begrenzung der Investitionen in die Fernstraßen auf das Niveau für Schienenwege muss aufgehoben und auf den Versuch einer Modal-Split-Steuerung über die Infrastrukturpolitik verzichtet werden.
Forderung 3: Der Investitionsrahmen für Bundesfernstraßen muss um 30 Mrd. EUR angehoben werden.
Forderung 4: Alle Einnahmen aus Mautgebühren auf Fernstraßen müssen für den Erhalt und Ausbau der Autobahnen und Bundesstraßen verwendet werden. Im Finanzrahmen für Bundesfernstraßen sind daher die Einnahmen aus der Lkw-Maut in ihrer Entwicklung im Zeitablauf unter Abzug der Systemkosten zusätzlich zu den Haushaltsansätzen
für Fernstraßen in voller Höhe einzubringen. Sie sollten im Investitionsrahmen des Bundesverkehrswegeplans separat ausgewiesen werden.
Forderung 5: Die Investitionsmittel sollten verkehrsträgerübergreifend effizient eingesetzt werden. Die Bundesregierung sollte für alle Verkehrswege eine Liste der Projekte mit den zwanzig höchsten Nutzen-Kosten-Koeffizienten veröffentlichen, die nicht mehr in den vordringlichen Bedarf von Straße und Schiene aufgenommen wurden. Auf dieser
Basis ließe sich prüfen, ob die jetzigen Investitionsprioritäten zumindest näherungsweise gesamtwirtschaftlich effizient sind.
Forderung 6: Der vordringliche Bedarf für Straßenbauprojekte muss deutlich erweitert werden. Eine Abschneidegrenze bei einem Nutzen-Kosten-Koeffizienten von 5,2 ist gleichbedeutend mit dem Verzicht auf Wachstumsimpulse und die Lösung drängender Verkehrs-probleme in vielen Regionen Deutschlands. Der Nutzen-Kosten-Koeffizient, der die Aufnahme in den
vordringlichen Bedarf zulässt, muss deutlich gesenkt werden.
Forderung 7: Der Projektbewertung der Bundesverkehrswegeplanung sollte zukünftig eine Vorprüfung zur privatwirtschaftlichen Realisierbarkeit von Vorhaben vorgeschaltet und in die Methodik eine Säule Verkehrsqualität aufgenommen werden.
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